Bundesagentur für Arbeit fordert von Düsseldorferin einen Cent zurück

Eine Bagatell-Grenze der Bundesagentur für Arbeit sollte eigentlich eine solche Lappalie verhindern. Doch eine Frau aus Düsseldorf hat von der Behörde eine Zahlungsaufforderung in Höhe von einem Cent erhalten – samt Mahnung.

Allein Porto, Papier und Druckkosten dürften die Behörde ein Vielfaches gekostet haben. Aber wo der Amtsschimmel einmal wiehert ...

Eine Frau aus Düsseldorf hatte 150,01 Euro zurückerstatten müssen. Sie kam dem auch geflissentlich in zehn Raten à 15 Euro nach. Doch die Mathematik machte einen Strich durch die Rechnung. Sie blieb dem Amt einen Cent schuldig. 

Eigentlich gibt es ja eine Bagatellgrenze bei sieben Euro, damit so etwas nicht passiert, sagte ein Sprecher des Jobcenters Düsseldorf. Ein ähnliches Problem kenne man, aber einen solch geringen Betrag einzufordern habe es bisher angeblich in der Behörde noch nicht gegeben. Den Inkasso-Service betreibe schließlich nicht das Düsseldorfer Jobcenter, sondern die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen.

Gegenüber dem Express sagte die Frau, sie habe sich mit dem Zahlungsschein nicht zur Bank getraut: "Die halten uns doch für bescheuert, wenn wir am Schalter einen Überweisungsträger über 0,01 Euro abgeben."

Um die Transaktion dennoch durchzuführen, habe sie sich beim Online-Banking angemeldet: "Obwohl wir uns nicht sicher waren, ob man überhaupt nur einen Cent überweisen kann, hat es dann geklappt."

Samt Briefporto, Umschlag und Bearbeitung dürfte mehr als die Hundertfache Schuldensumme entstanden sein, lässt man einmal den Aufwand, den die Schuldnerin zusätzlich hatte, außer acht.

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