Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag wegen einer Verfassungsbeschwerde angeordnet, dass der Bundespräsident das in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zum Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 vorerst nicht ausfertigen darf. Dies gilt, bis der Zweite Senat über einen mit der Beschwerde verbundenen Eilantrag entschieden hat. Damit liegt auch der 750 Milliarden Euro schwere Corona-Wiederaufbaufonds vorerst auf Eis.
Die Verfassungsbeschwerde geht auf eine Professorengruppe um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke zurück. Die Klage wird nach Angaben des "Bündnisses Bürgerwille" von mehr als 2.200 Bürgern unterstützt. Die Kläger sind der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung nicht zulässig ist. Der Bündnis-Vorsitzende Ravel Meeth argumentiert, die EU sei vertraglich verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Eine Schuldenfinanzierung in dieser Höhe sei "ein krasser Vertragsbruch". Meeth zufolge richtet sich die Klage nicht gegen die Ausgaben an sich. Aber jeder Mitgliedsstaat müsse die benötigten Mittel auf eigene Rechnung zur Verfügung stellen.
Laut dem am Donnerstag vom Bundestag gebilligten Ratifizierungsgesetz sollen der EU 750 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das Geld soll dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen. Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 Mitgliedsstaaten den Beschluss ratifiziert haben. Insgesamt sollen der EU bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen. Derzeit arbeiten Deutschland und die übrigen EU-Staaten an Plänen, wohin das Geld fließen soll. Sie sollen bis Ende April vorliegen.
Dass der Bundespräsident mit der Ausfertigung eines Gesetzes wartet, bis das Gericht in Karlsruhe entschieden hat, ist kein ungewöhnlicher Vorgang. Üblicherweise läuft das aber einvernehmlich ab: Der Bundespräsident verzichtet auf Bitten des Gerichts auf die Unterzeichnung. Diesmal haben die Richter Frank-Walter Steinmeier mit einem sogenannten Hängebeschluss gestoppt.
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(rt/dpa)