Mit dem Kauf zweier Wohnungen in Berlin-Schöneberg war Spahn zunächst in die Schlagzeilen geraten, zumal er angeblich der Vermieter der Wohnung seines politischen Kontrahenten Christian Linder von der oppositionellen FDP sei. Danach versuchte Spahn, den Kauf einer schmucken Villa in Berlin-Dahlem zu verschleiern, indem er den Grundbuchämtern ein Auskunftsverbot erteilte. Jetzt gibt Spahn seinen Widerstand auf.
Laut Tagessspiegel hat er für seine Berliner Villa im noblen Stadtteil Dahlem 4,125 Millionen Euro bezahlt. Auch das Grundbuchamt beim Amtsgericht Schöneberg hat diesen Kaufpreis nun offiziell bestätigt.
In erster Instanz hatte Spahn über das Hamburger Landgericht die Veröffentlichung der Information verbieten lassen. Das Gericht ging davon aus, dass diese Daten rechtswidrig nach außen gedrungen seien. Diese Argumentation sei aber durch die offizielle Bestätigung obsolet geworden, so der Tagesspiegel.
In einem Schreiben haben Spahns Anwälte jetzt einen "Rechteverzicht" erklärt und werden damit nicht mehr gegen Berichte über den Kaufpreis vorgehen.
Wie Medienbeobachter einschätzen, lag das allerdings nicht nur an ungewissen Erfolgsaussichten Spahns vor Gericht. Immerhin kann jeder Bürger im Grundbuchamt gegen eine Gebühr Daten und Fakten zu Häusern einsehen. Spahn spürte den wachsenden politischen Druck, den seine Immobiliengeschäfte in Zeiten einer Pandemie mit sich brachten. Transparenz scheint seine neue Strategie zu sein.
Spahn hatte sich anfangs erfolgreich gegen die Veröffentlichung des Kaufpreises gewehrt. Sogar die Berliner Datenschutzbeauftragte wurde eingeschaltet. Der Minister sah – was seine Privatperson angeht – die Berichterstattung durch nichts gerechtfertigt.
Auch Parteifreunde kritisierten sein mangelndes Fingerspitzengefühl, während im Land Menschen Existenzängste haben, sich zusammen mit seinem Ehemann Daniel Funke ein teures Anwesen zu kaufen. Die Signalwirkung habe Spahn wohl unterschätzt.
Spahn war auch dafür kritisiert worden, im Oktober am Morgen die Menschen vor privaten Feiern gewarnt zu haben, abends dann aber ein Spendendinner besucht zu haben – obwohl es, wie Spahn beteuerte, den Corona-Regeln entsprochen hätte.
Das Landgericht Hamburg hat grundsätzlich bestätigt, so der Tagesspiegel, dass die öffentliche Nennung des Villenkaufpreises geeignet gewesen sei, "gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen" über einen Politiker anzuregen, der als Bundeskanzler kandidieren könnte. Dennoch sei dem Gericht der Eingriff in die Privatsphäre zu groß gewesen.
Das Blatt erläutert zu Spahns weiteren Berliner Immobilien, dass er zwei weitere Wohnungen besitze. Eine davon habe er für eine Million Euro von einem früheren Pharmamanager gekauft, den er später an die Spitze der mehrheitlich bundeseigenen Firma Gematik berief, die sich mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens befasst. Seine Mieteinnahmen muss er bei den Nebeneinkünften natürlich melden.
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