Sauter ist unter anderem Chef der CSU-Finanzkommission und Kreisvorsitzender in seinem Heimatbezirk Günzburg. Nachdem der langjährige Landtags- und Bundestagsabgeordnete Alfred Sauter ins Visier der Münchner Generalstaatsanwaltschaft geraten war, stieg der Druck. Es geht um den Anfangsverdacht der Korruption. Der Ex-Justizminister aus Bayern soll bei einem umstrittenen Ankauf von Corona-Schutzmasken für den Staat Kontakte gelegt und Verträge ausformuliert haben. Angeblich gehe es um ein Geschäftsvolumen von rund 1,2 Millionen Euro.
CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer stellte ein Ultimatum. Er hat Sauter schriftlich aufgefordert, die gegen ihn von der Generalstaatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe bis Sonntag 12 Uhr plausibel und nachvollziehbar auszuräumen. Andernfalls werde sich der Fraktionsvorstand am Montag mit der Causa beschäftigen. Beamte des Bayerischen Landeskriminalamtes hatten am Mittwoch unter anderem auch Sauters Landtagsbüro durchsucht.
Georg Nüßlein (CSU) und Nikolas Löbel (CDU), die im Zentrum der "Maskenaffäre" der Union stehen, sind aus der Partei ausgetreten. Nüßlein soll 660.000 Euro über seine Beraterfirma durch die Vermittlung von Schutzausrüstungen gegen das Coronavirus erwirtschaftet haben und wollte bis zur Bundestagswahl sein Bundestagsmandat behalten. Nikolas Löbel soll eine Provision von 250.000 Euro für die Vermittlung des Geschäfts mit Schutzmasken aus Baden-Württemberg an Unternehmen erhalten haben.
Noch am Donnerstag erklärte Sauter: "Die mir unterstellte "Bestechung" für meine Abgeordnetentätigkeit ist ebenso wie die angebliche Verkürzung von diesbezüglichen Steuern abenteuerlich und konstruiert. Sie basiert auf Unterstellungen, die nicht zutreffen."
In einer weiteren Erklärung ging Sauter weiter:
"Hinsichtlich des in der Öffentlichkeit kolportierten Vorwurfs eines zusätzlich zum Anwaltshonorar geleisteten Geldbetrags war von Anfang an beschlossen, den nach Abzug aller Steuern verbleibenden Nettoertrag gemeinnützigen Zwecken zuzuführen, was durch Familienangehörige und mich auch sichergestellt wurde."
Jetzt der Rücktritt. In einer persönlichen Erklärung erklärte der 70-Jährige, er sei überzeugt, in keiner Weise gegen Abgeordnetenpflichten und gegen Gesetze verstoßen zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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