Die Stadt hatte den Protest verboten, doch der hessische Verwaltungsgerichtshof gab zwei Eilanträgen gegen das Verbot statt und kippte damit das Verbot. Durch die geplante Demonstration drohe keine akute Überforderung des Gesundheitssystems, so das Gericht, das in seinem Beschluss zudem auf die im Grundgesetz verbürgte Versammlungsfreiheit verwies. Auch wenn einige Versammlungsverbote der Stadt bestätigt wurden, erlaubte das Gericht unter Auflagen, wie dem Tragen medizinischer Masken und Mindestabständen von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern, einen Teil der geplanten Demonstrationen.
Der Veranstalter hat für die Einhaltung der Auflagen zu sorgen. Das Kasseler "Bündnis gegen Rechts" hat öffentliche Aktionen und Proteste gegen die Demonstration angekündigt.
RT DE ist vor Ort und berichtet live.