Gerichtsurteil: Trotz Impfung in die Quarantäne

Ein Ärzteehepaar erhält eine Quarantäneanordnung und reicht Klage ein. Ihr Argument: Beide seien geimpft und somit keine Überträger. Ein Verwaltungsgericht entschied nun: Trotz Impfung sind beide noch gefährlich und müssen isoliert bleiben.

Die Hoffnung, die viele mit einer Impfung verknüpfen, lautet: Endlich wieder ein normales Leben führen, Freunde treffen, Eltern sehen … Doch das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat diesen Hoffnungen erst einmal einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Die Richter sind der Meinung: Auch wer geimpft wurde, muss in Quarantäne, wenn ein  Mitglied des Haushalts infiziert wurde. Denn es lägen keine ausreichenden Belege dafür vor, dass der Impfschutz eine Weitergabe des Virus verhindere.

Im konkreten Fall klagte ein Ärzteehepaar aus der Vorderpfalz gegen eine Quarantäneanordnung. Beide sollten sich in Isolation begeben, nachdem ihre Tochter positiv getestet worden war. Da beide Eltern im Januar und Februar ihre Impfungen von BioNTech/Pfizer erhalten hatten, so die Argumentation, sei die Quarantäne rechtswidrig gewesen. Zudem lebe die Tochter in einer separaten Etage des Hauses und habe sich dort in Isolation begeben. Mehrere PCR- und Schnelltests waren negativ. Die Mediziner wollten lediglich eine Verkürzung der Quarantäne.

Die Richter lehnten den Eilantrag ab. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts begründete das Urteil damit, das Paar habe nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass ihnen eine Verkürzung der Quarantänezeit zustehe. So entfalle die Einordnung der beiden Mediziner als Ansteckungsverdächtige nicht dadurch, dass sie geimpft wurden. Die Antragsteller zählten als Personen aus demselben Haushalt zu den Kontaktpersonen der Kategorie 1. Für solche gehe das Robert Koch-Institut (RKI) von einem höheren Infektionsrisiko aus. Bisher lägen nämlich keine ausreichenden Belege dafür vor, dass Menschen mit vollständigem Impfschutz nicht auch infektiös erkranken könnten. Somit sei davon auszugehen, dass beide Mediziner Krankheitserreger aufgenommen hätten.

Auch das Argument, mehrere Tests seien vorgenommen worden und negativ ausgefallen, überzeugte die Richter nicht. Sie beriefen sich auf das Robert Koch-Institut, das sich dagegen ausspricht, die empfohlene 14-tägige häusliche Absonderung zu verkürzen. Grund sei die "beobachtete Zunahme der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten". Dazu fehlten gegenwärtig noch Daten und Erfahrungen.

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(rt/dpa)