FRAGE WARWEG:
Heute vor zehn Jahren begann der von außen angeheizte Krieg in Syrien mit fatalen Folgen für die Zivilbevölkerung. Plant die Bundesregierung, trotzdem weiterhin an ihrer völkerrechtswidrigen Sanktions- und Regime-Change-Politik gegenüber Syrien festzuhalten? Die Frage richtet sich an das AA und an Herrn Seibert.
ADEBAHR:
Die Bundesregierung macht sich Ihre rechtliche Aussage nicht zu eigen. Was wir natürlich heute in der Tat sehen, ist, dass sich der Bürgerkrieg zum zehnten Mal jährt und die Bilanz verheerend ist: Über 500.000 Menschen sind gestorben. Mehr als die Hälfte der syrischen Bevölkerung hat ihre Heimat verlassen. Die syrische Wirtschaft liegt aufgrund von Korruption und Missmanagement am Boden. Die humanitäre Lage ist katastrophal. Nach Angaben der Vereinten Nationen hat sich die Zahl der auf humanitäre Hilfe angewiesenen Menschen von elf auf über 13 Millionen erhöht.
Eine Lösung für diesen Konflikt, die aus unserer Sicht nach wie vor in politischen Bahnen gefunden werden muss, wird nach wie vor so durch das syrische Regime verschleppt, das dafür die Verantwortung trägt und den von den Vereinten Nationen geführten Friedensprozess weiterhin nicht mit vorantreibt. Die Bundesregierung unterstützt aber die Suche nach einer Lösung, die sich im politischen Rahmen abzeichnen sollte. Das ist auch dem Sondergesandten Geir Pedersen zu verdanken, der dort nachdrückliche Arbeit leistet. Aus unserer Sicht ist die völkerrechtliche Grundlage für die Lösung des Syrienkonflikts nach wie vor die Sicherheitsresolution 2254.
Auch im Kampf gegen die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen, die in Syrien begangen wurden, ist Deutschland intensiv engagiert und fördert dort Projekte. Es gibt seit 2011, das wissen Sie, ein umfangreiches Sanktionsregime der Europäischen Union gegen Syrien. Dieses unterstützen wir nach wie vor.
Ich möchte an dieser Stelle gerne auf das Statement der EU hinweisen, das Sie vielleicht gesehen haben. In diesem Statement ist die geschlossene Haltung der Europäischen Union zu dieser Frage dargestellt.
Ende des Monats, das lassen Sie mich noch anfügen, findet eine sogenannte Brüsseler Konferenz für Syrien und die Region statt. Dort wird es darum gehen, sich mit der humanitären Lage zu befassen und weiter zu fragen, wie man dort Linderung verschaffen kann. Diese wird von der EU und den Vereinten Nationen ausgerichtet. Deutschland plant natürlich eine Teilnahme und auch ein weiteres Engagement im humanitären Bereich.
ZUSATZFRAGE WARWEG:
Eine Verständnisfrage: Sie haben jetzt vehement negiert, dass das EU-Sanktionsregime und auch die entsprechenden Regime-Change-Versuche gegen das Völkerrecht verstoßen. Mich würde interessieren, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage die EU-Sanktionen gegen Syrien beruhen und auch die Versuche der Bundesregierung, einen Regime-Change in Syrien zu erreichen.
ADEBAHR:
Die völkerrechtliche Grundlage, auf der sich Deutschland und die EU engagieren, ist die Sicherheitsresolution 2254.
ZUSATZ WARWEG:
Ich habe nach den Sanktionen gefragt.
ADEBAHR:
Das habe ich beantwortet, Herr Warweg.
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Doch was besagt die UN-Resolution 2254 tatsächlich, die laut Außenamtssprecherin Maria Adebahr angeblich die Regime-Change- und Sanktionspolitik der Bundesrepublik und der EU legitimiert?