Die allgemeine Maskenpflicht in Nürnberg steht auf wackligen Beinen. Das Verwaltungsgericht Ansbach vom 3. März befasst sich in einem Eilverfahren mit einer Klage eines Nürnberger Rechtsanwaltes und gab ihm recht. Laut Urteil sei die Masken-Anordnung "unverhältnismäßig" und "viel zu pauschal", solange große Teile des Einzelhandels geschlossen sind.
Die Stadt Nürnberg habe nicht genau ermittelt, wie viele Personen sich momentan in der Innenstadt aufhalten. Außerdem fehle die Unterscheidung nach Tageszeiten und Wochentagen.
Der Beschluss gilt aber nur für den Kläger. Alle anderen müssen weiter Maske tragen. Selbst für ihn ist die Entbindung von der Maskenpflicht nur von kurzer Dauer – die aktuelle Allgemeinverfügung in Nürnberg gilt noch bis kommenden Sonntag.
Die Stadt will Konsequenzen daraus ziehen, erklärte Olaf Kuch, Leiter des Direktoriums für Bürgerservice, Digitalisierung und Recht der Stadt Nürnberg. Doch die Maskenpflicht könne Nürnberg nicht einfach kippen, weil sie bis Sonntag bayernweit an "zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten" mit Menschen auf engem Raum vorgeschrieben ist.
Sollte die Maskenpflicht weiter gelten, müsse sich die Stadt eine rechtssichere Begründung überlegen. Doch das ist nicht so einfach, meinte Kuch. "Wenn beispielsweise ein Burgerladen plötzlich Essen zum Mitnehmen verkaufen will, können sich an einem leeren Platz schon wieder Menschenschlangen bilden."
Um Klagen zu vermeiden, müsse die Stadt ihre Allgemeinverfügung also ständig anpassen. Und das betreffe nicht nur Nürnberg, befürchtet Kuch. Auch in anderen bayerischen Städten könnten sich Nachahmer finden und gegen die Maskenpflicht vor Gericht ziehen.
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