Etwa 5.000 Lobbyisten tummeln sich in der Hauptstadt. Sie gehen regelmäßig in den Bundestag, sie arbeiten für Verbände, Unternehmen und spezielle Interessengruppen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat dort seinen Sitz, der Wirtschaftsverband der Pharmaunternehmen (vfa) und Greenpeace sowie die Verbraucherzentralen mit ihrem Bundesverband und all die PR-Agenturen und Kanzleien.
Doch mit dem neuen Register sollen diese wirtschaftlich höchst aktiven Influencer in ihrem Handeln transparenter werden. So haben sich nach monatelangem Ringen die Regierungsfraktionen von Union und SPD endlich auf ein Lobbyregister geeinigt. Nun soll es an der Tür zum Bundestag gegen bis zu 50.000 Euro Strafe die Pflicht zur Registrierung geben. Der Entwurf könnte noch im März vom Plenum verabschiedet werden.
Professionelle Interessenvertreter müssen sich demnach künftig in ein Register eintragen. Dazu müssen sie angeben, zu welchem Zweck sie für wen welchen Abgeordneten treffen. Zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendung müssen ebenfalls genaue Angaben gemacht werden. Damit schaffe die Große Koalition "deutlich mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entstehung politischer Vorhaben." Matthias Bartke (SPD) hat die Einigung für die SPD-Fraktion mit ausgehandelt. Er sagte, dass das Lobbyregister digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein soll.
Timo Lange von LobbyControl findet das Register an sich gut, hält nur wenig von der Umsetzung:
"Seit 15 Jahren trommeln wir für ein verpflichtendes Lobbyregister. Mit dem Lobbyregister ist ein wichtiger Schritt hin zu Transparenz im Lobbyismus gemacht, auch wenn wir uns deutlich mehr gewünscht hätten. So sollte Lobbyarbeit gegenüber Ministerien insgesamt registrierungspflichtig sein, das heißt auch gegenüber der Fachebene in den Referaten."
Außerdem sollten Lobbyisten genauere Angaben machen müssen, worauf die Lobbyarbeit zielt. Auch die weiträumigen Ausnahmen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Kirchen sieht er kritisch. Lange weiter: "Eine genaue Bewertung des Kompromisses ist erst möglich, wenn weitere Details bekannt sind, einige Punkte sind nach unseren Informationen noch offen."
Sehr bedauerlich sei, dass der exekutive Fußabdruck nun wohl auf die lange Bank geschoben werde. Damit ist eine Art unverwechselbarer Fingerabdruck der agierenden Lobbyisten gemeint. Er dürfe damit aber nicht vom Tisch fallen, denn er sei notwendig, um den Gesetzgebungsprozess für alle Bürger transparenter zu machen. Lange beharrt darauf:
"Wir werden uns weiter dafür einsetzen."
Jan Korte, der erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der Linken, hält das neue Register für zu lasch. Er meint:
"Dass sich die Koalition nach den nicht enden wollenden Skandalen von Unionsabgeordneten nur auf ein zahnloses ‚Lobbyregister-light‘ geeinigt hat, ist enttäuschend und bezeichnend zugleich."
In fast allen Lobbyskandalen der letzten Jahre spielte die Union eine Rolle, und immer wenn es um Transparenz und Korruptionsbekämpfung geht, stehe sie auf der Bremse. Angesichts des schwindenden Vertrauens in die Demokratie wäre jetzt ein großer Wurf nötig, der auch bezahlte Lobbyjobs von Abgeordneten verbieten würde. Stattdessen setzten die Konservativen weiter auf Blockade und Geheimniskrämerei. Die SPD könne sich noch nicht einmal dann durchsetzen, wenn durch die Affären um Amthor und Nüßlein die Hütte brenne.
In der Tat brauchen nach dem neuen Register einzelne Lobbyisten ihre Kontakte nicht offenzulegen. Allerdings müssten sich Interessenvertreter registrieren, wenn sie Kontakt zum erfassten Personenkreis in Regierung und Bundestag hätten. Wer sich daran nicht halte, komme auf eine schwarze Liste. "Davor haben Lobbyisten mehr Angst als vor einem Bußgeld", sagte SPD-Mann Bartke.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Patrick Schnieder, hält das neue Register für "einen riesigen Schritt hin zu mehr Transparenz". Dabei werde die Gesetzgebungsarbeit nicht mit unnötiger Bürokratie belastet. Besonders nach der jüngsten Durchsuchungsaffäre um Georg Nüßlein (CSU) wurden die Rufe nach einem Lobbyregister erneut laut. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachtes der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
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