Der stellvertretenden Vorsitzenden des AfD-Kreisverbandes Konstanz Andrea Zürcher, ist vor kurzem durch Ihren Hausarzt der Vertrag gekündigt worden. Zürcher leidet nach eigenen Angaben an einer chronischen Krankheit, weshalb sie regelmäßig zum Arzt muss. Der Hausarztvertrag mit einer Gemeinschaftspraxis im baden-württembergischen Stühlingen habe bereits seit zwei Jahren bestanden.
Der Arzt wolle aus der Zeitung erfahren haben, dass Zürcher für die AfD kandidiere. Er habe ihr erklärt, dass "das Vertrauensverhältnis dadurch gestört ist", so Zürcher weiter. Er könne bei der Behandlung "nicht mehr 100 Prozent geben" und werde nur noch in medizinischen Notfällen eingreifen, ansonsten solle sie sich einen anderen Hausarzt suchen.
Die 37-Jährige ist seit dem Jahr 2016 Mitglied der AfD und war unter anderem für die Bundestagsabgeordnete Alice Weidel tätig. Vor rund zwei Wochen wurde Zürcher zur Direktkandidatin ihrer Partei im Wahlkreis Waldshut für die anstehenden Bundestagswahlen gewählt. Über die möglichen Motive ihres bisherigen Arztes sagte sie gegenüber RT DE:
"Es gab keinen Grund, dass er mich persönlich damit angreift, indem er mich nicht weiter behandeln möchte. Von daher sehe ich das als willkürlich an und kann es absolut nicht nachvollziehen."
Zürcher beruft sich unter anderem darauf, dass laut Grundgesetz niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Sie habe bereits Strafanzeige gestellt und zudem Beschwerde bei der Ärztekammer eingereicht. Die zuständige Krankenkasse teilte auf Anfrage von RT DE mit:
"Die AOK Baden-Württemberg erwartet von den Ärztinnen und Ärzten im Land grundsätzlich, dass sie ihre Patienten bestmöglich behandeln – ohne Ansehen der Person und ihrer weltanschaulichen, politischen und religiösen Überzeugungen."
Der konkrete Fall sei jedoch "vorrangig unter berufsrechtlichen Aspekten zu klären und zu bewerten". Die Zuständigkeit hierfür liege "bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg bzw. der betreffenden Bezirksärztekammer".
Wie die Landesärztekammer Baden-Württemberg auf Anfrage von RT DE mitteilte, sei ein Arzt zur Beendigung der Behandlungsverpflichtung berechtigt, "wenn das Vertrauensverhältnis zum Patienten grundlegend gestört ist". Dies sei gegeben, wenn der Patient:
sich absichtlich und ausdrücklich nicht an die ärztlichen Anordnungen hält;
sich querulatorisch oder unqualifiziert verhält;
eine andere Behandlung, Überweisung, Rezeptur fordert, die der Arzt ablehnt;
von seinem Arzt eine standes- oder sittenwidrige Tätigkeit verlangt;
den Arzt drangsaliert (durch ständige ungerechtfertigte Beschwerden, dauernde nächtliche Anrufe oder Forderungen nach unnötigen Hausbesuchen);
Schummeleien zulasten der Krankenkasse verlangt; oder
eine falsche Identität vorspiegelt (beispielsweise Missbrauch einer Krankenversichertenkarte).
Auch eine Überlastung des Arztes oder eine vom Patienten angestrebte fachfremde Behandlung kämen als Gründe in Frage. Berufsrechtlich sei dem Arzt dabei "ein erheblicher Ermessensspielraum" zu belassen, ob "eine entsprechende Situation gegeben ist und insbesondere die Frage einer etwaigen Zerrüttung des gebotenen Vertrauensverhältnisses vorliegt". Der Arzt selbst äußerte sich nicht zu dem Vorfall. Seitens der Praxis wurde dies RT DE am Telefon mitgeteilt und aufgelegt.
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