Man könnte meinen, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn inmitten der Corona-Pandemie kaum noch Zeit für private Angelegenheiten haben dürfte. Doch der mitunter als Kanzlerkandidat gehandelte CDU-Politiker schaffte es dennoch, gerichtlich gegen Journalisten vorzugehen, welche die Frage nach dem Kaufpreis seiner Immobilien gestellt und öffentlich beantwortet hatten.
Darüber hinaus stellt Spahn offenbar Journalisten bereits seit Dezember nach, die zu seinen Immobiliengeschäften in Berlin recherchierten, betroffen seien unter anderem Journalisten von Spiegel, Stern und Tagesspiegel.
Laut Tagesspiegel forderten Spahns Anwälte vom zuständigen Amtsgericht, den gesamten Schriftverkehr mit dem Blatt sowie "sämtliche etwaige weitere Presseschreiben" mit den dazugehörigen amtlichen Antwortschreiben herauszugeben. Der Minister forderte die Herausgabe der Namen von Pressevertretern, die nach seinen zwei Schöneberger Wohnungen sowie der im vergangenen Jahr erworbenen Villa in Dahlem gefragt hatten. Spahn besteht darauf, dass es sich um eine Privatangelegenheit handelt.
Vor dem Hintergrund seiner Behauptung, Hartz IV bedeute keine Armut, war das öffentliche Interesse auch an den Lebensverhältnissen des Ministers selbst gestiegen, der unter anderem Wohnungen in Berlin sowie eine Villa im für die meisten Berliner unerschwinglichen Stadtteil Dahlem zum Preis von mehreren Millionen Euro erworben hatte.
Spahn ging daraufhin mit Unterlassungsklagen gegen Presseberichte vor, in denen unter anderem der Kaufpreis für die Villa genannt wurde. Der CDU-Politiker und sein Ehepartner Daniel Funke, Miteigentümer des teuren Anwesens, konnten beim Hamburger Landgericht erwirken, dass der Bundesgesundheitsminister es nicht hinnehmen müsse, dass über den Kaufpreis öffentlich berichtet wird.
Mit der Nennung des Kaufpreises würde ein "tiefgreifender Einblick in die Vermögensverhältnisse" und damit ein genauer "Blick in das Portemonnaie" ermöglicht. Diesem "intensiven Eingriff in die Privatsphäre" stehe "kein ausreichend großes und berechtigtes öffentliches Informationsinteresse gegenüber", so das Gericht. Es konstatierte aber zugleich, dass der Minister mit seiner Aussage zu Hartz IV ein besonderes Augenmerk auf seine eigenen Lebensverhältnisse gelenkt habe.
Dem Urteil zufolge sei es zulässig, über den gemeinsamen Immobilienkauf des Paares als solches zu berichten und das Objekt als "Millionenvilla" zu bezeichnen, aber eine Nennung, wie viele Millionen es gekostet habe, sei nicht angebracht.
Spahn hatte vor etwa zwei Jahren behauptet, Hartz IV bedeute nicht Armut, sondern sei die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut. Dank Hartz IV habe "jeder das, was er zum Leben braucht".
Selbst investiert Spahn Geld, welches er wohl nicht unmittelbar zum Leben braucht, "seit längerem in Immobilien" und konnte für den Berliner Raum einen "enormen Wertzuwachs" feststellen, wie es auch das Gericht bestätigte.
Von einer Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg, die Spahn von dem mit ihm befreundeten Ex-Pharma-Manager Markus Leyck Dieken für 980.000 Euro gekauft hatte, will er sich Medienberichten zufolge offenbar wieder trennen. Während Leyck Dieken von Spahn an die Spitze der gematik GmbH geholt wurde, die als Teil des Bundesgesundheitsministeriums die umstrittene Digitalisierung von Gesundheitsdaten umsetzen soll, hat die Schöneberger Wohnung in nur drei Jahren 600.000 Euro an Wert zugelegt und steht nun für 1.585.000 Euro zum Verkauf.
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