Im Kontext der neuen Beschlüsse der "Bund-Länder-Konferenz" vom 10. Februar 2021 wurde die sächsische "Corona-Schutzverordnung" weiter ausgedehnt.
Für das Autofahren im Freistaat mit mehr als einem Hausstand gilt seit dem 15. Februar grundsätzlich:
"Neu eingeführt wird die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Kraftfahrzeugen, die mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen besetzt sind. Dies gilt insbesondere im beruflichen Kontext und bei Fahrgemeinschaften. Auch der Fahrer muss eine solche Maske tragen. Handwerker und Dienstleister müssen in und vor den Räumlichkeiten der Auftraggeber ebenfalls medizinische Masken tragen, sofern dort andere Personen anwesend sind."
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Innenminister Roland Wöller (CDU) ergänzte am Dienstag in Dresden dazu noch:
"Zusätzliches Tragen von Mütze oder Kopfbedeckung oder Sonnenbrillen zur Mund-Nase-Maske führt zur Unkenntlichkeit. Das ist also nicht gestattet."
Die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale sei laut Wöller nicht erlaubt. Beim Mund-Nasen- Schutz müssten die Augen und "generelle Gesichtszüge" noch zu sehen sein.
Nach Angaben des Innenministers kontrollieren die behördlichen Bußgeldstellen die neue Regelung strikt. Bislang gibt es aber keine Meldungen über Verstöße in diesem Zusammenhang. Die neuen Beschlüsse auf Landesebene und damit die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. März 2021.
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