Systematischer Rechtsbruch: Hessen und NRW gegen qualvolle Tiertransporte aus Deutschland

Der Bundesrat entscheidet über den Antrag Nordrhein-Westfalens und Hessens, Tiertransporte in bestimmte EU-Drittstaaten zu verbieten, wenn damit enormes Leid für die Tiere einhergeht. Die Nutztierexpertin Ina Müller-Arnke erklärt RT DE, warum der Bund jetzt handeln muss.

Ohne Wasser oder Futter neben sterbenden Artgenossen über Hunderte Kilometer eng gedrängt in Transportern, stunden- oder tagelang in sengender Hitze stehend, im Zielland dann mit brutalsten Methoden malträtiert und getötet: Eklatante Missstände bei Tiertransporten in weit entfernte Gebiete erschüttern immer wieder die Öffentlichkeit, auch wenn sie nur manchmal ans Licht kommen. 44,6 Millionen Rinder, Schweine, Schafe und 1,3 Milliarden Geflügeltiere werden allein in der EU jährlich lebend transportiert. Während viele sich an geltendes Recht halten, profitieren andere davon, es zu missachten, geprüft wird kaum.

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Sowohl Hessen als auch Nordrhein-Westfalen will nun eine bundeseinheitliche Regelung erwirken, mit der die Tierschutzbestimmungen bis zum Zielort eingehalten und, wo dies nicht möglich ist, Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten untersagt werden. Darüber soll der Bundesrat am Freitag entscheiden. Gerade Kälber von Milchkühen, die den Muttertieren direkt nach der Geburt weggenommen werden, aber auch andere Tiere erleiden laut Bundestierärztekammer und Tierärztlicher Vereinigung Torturen, die nicht verantwortbar sind.

Nach offiziellen Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) unterliegen bereits alle in ein Drittland führenden Tiertransporte den gemeinschaftlichen und nationalen Regelungen und werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten überwacht. RT DE fragte die Nutzierexpertin Ina Müller-Arnke von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten, warum die Entscheidung des Bundesrates dennoch so bedeutend ist.

Warum muss der Export von Nutztieren über die geltenden Regelungen hinaus weiter verbessert werden?

Tatsache ist, dass weder von EU-Seite (Kommission) noch von BMEL-Seite je einer in diese Drittländer fährt und sich anschaut, was mit den Tieren geschieht. Einzig die NGOs und Journalisten sind vor Ort. Eine Entladung von Rindern müsste eigentlich regelmäßig nach allen 29 gefahrenen Stunden an einer EU-zugelassenen Versorgungsstation erfolgen. So steht es in der EU-Tierschutztransport-Verordnung 1/2005. Da es aber keine EU-zugelassenen Versorgungsstationen in Drittländern gibt, erfolgt hier schon einmal der erste systematische Rechtsbruch. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge in der Regel bei einem reinen Überlandtransport nicht gewechselt werden. Außerdem bleiben die Tiere oftmals auf dem Fahrzeug, statt abgeladen zu werden. Es gab hierzu Dokumentationen von Tierschutzorganisationen, die als Einzige wirklich vor Ort sind und schauen, was wirklich eingehalten wird und was nicht. Innerhalb der EU gibt es zertifizierte Versorgungsstationen, die mit Adresse und Angabe der Versorgungsmöglichkeiten im Internet veröffentlicht sind. Eine solche Liste gibt es für Drittländer nicht.

Ebenso gibt es keinerlei Transparenz, was mit den Tieren ab Verlassen der EU geschieht. Zahlreiche Tiere werden nach Nordafrika transportiert, mit Lkw und per Schiff. Auf dem Schiff gibt es keine verantwortliche Person, die sich um die Tiere kümmert. Ist ein Tier verletzt und muss versorgt oder gegebenenfalls notgetötet werden, ist nicht einmal eine verantwortliche Person, geschweige denn ein Tierarzt an Bord. Wenn die Tiere dann am Hafen im Drittland ankommen, werden sie auf schrottreife Lkw verfrachtet, die allesamt ebenfalls keine EU-Zulassung haben. Letztere wäre aber nach der EU-Tierschutztransportverordnung erforderlich. Hier wird also noch in einigen anderen Punkten systematisch das geltende Recht gebrochen.


Zu guter Letzt sind auch die finalen Bestimmungsorte in den Drittändern meist nicht nachvollziehbar. Die Tiere kommen im Drittland an, müssen dort ihr Kalb zur Welt bringen, werden dann eine Weile gemolken und dann relativ bald (nach einigen Monaten) geschlachtet. Und dies auf äußerst grausame Weise.

"Die Tötung erfolgt ohne Betäubung, und um die Tiere wehrlos zu machen, werden ihnen die Augen ausgestochen, die Beine zusammengebunden, Beinsehnen durchtrennt und ihnen wird mit säbelnden Schnitten ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten."

Diese Tötungsmethoden wurden von mehreren Tierschutzorganisationen in mehreren Schlachtbetrieben in mehreren Drittländern dokumentiert und sind hier veröffentlicht. Zwar stehen diese Tötungsmethoden den weltweit geltenden Standards der Weltgesundheitsorganisation [für Tiere; Anm. d. Red.] OIE entgegen. Die Drittländer müssten diese OIE-Standards einhalten, da sie Mitglied der OIE sind. Dies ist aber bei den beschriebenen Tötungsmethoden nicht der Fall. Bislang gibt es keinerlei positive Beispiele, die eine andersartige Schlachtung der Tiere in diesen Ländern belegen. Deshalb kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass systematisch die Tiere, die in sogenannte Hochrisikostaaten gebracht werden, früher oder später solchen Tötungsmethoden ausgesetzt sind.

Bayern hat immerhin schon seit 2019 eine Liste mit inzwischen 18 Hochrisiko-Ländern festgelegt, in die von Bayern aus nicht direkt exportiert werden darf. Sie ist online einsehbar.

Der Antrag von Nordrhein-Westfalen und Hessen fordert die Bundesregierung nun auf, zu prüfen, ob Drittländer festzulegen sind, in die bestimmte Tiere nicht verbracht werden dürfen. Rechtlich ist dies möglich (§12 TSchG). Auch in einem aktuellen Gerichtsurteil des OVG Münster zu einem Marokko-Transport im Dezember 2020 wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Diese bayerische Liste der Hochrisikostaaten beruht aus Vier-Pfoten-Sicht nicht auf Vollständigkeit. Weitere Länder, in die Deutschland Rinder exportiert, müssten hinzugefügt werden: zu prüfen wären hier beispielsweise Eritrea, Indien oder Katar, in die Tiere derzeit exportiert werden. Da aber aus folgenden Gründen die Einhaltung der Vorschriften sowieso nicht sichergestellt werden kann, sind Transporte in alle Drittländer zu verbieten.

Da also weder die EU-Tierschutztransportverordnung eingehalten wird noch die Schlachtmethoden in Einklang mit den EU-geltenden Tierschutzstandards – und noch nicht einmal mit den OIE-Standards konform gehen, sind Tiertransporte in Drittländer zu verbieten. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-424/13) besagt, dass die EU-Tierschutz-Vorgaben bis zum Erreichen des finalen Bestimmungsortes einzuhalten sind. Da dies weder verifiziert noch kontrolliert werden kann, sind Transporte in Drittländer rechtskonform nicht möglich und müssen verboten werden.

Wie sähe ein tierschutzkonformer Transport der Tiere bis zum Bestimmungsort aus?

Ein Tiertransport ist immer mit Stress, Angst und Belastungen für die Tiere verbunden. Deshalb ist auch nach der geltenden EU-Transportverordnung vorgeschrieben, dass ein Transport so kurz wie möglich dauern muss. Auch diese Bestimmung wird systematisch gebrochen – übrigens auch millionenfach bei Inner-EU-Transporten. Ein Transport darf unserer Meinung nach nur noch maximal acht Stunden dauern (für Geflügel, Kaninchen, laktierende und "ausrangierte" Tiere maximal vier Stunden). Jegliche Langstreckentransporte (das sind solche ab acht Stunden und mehr), sollten verboten sein. Temperaturgrenzen (fünf bis 25 °C) sollten festgelegt werden, ab denen nicht mehr abgefertigt, also Tiertransporte nicht mehr genehmigt werden dürfen.

Außerdem müssten für jedes Fahrzeug Navigationsdaten verpflichtend sein sowie Temperaturmessgeräte, die die Temperatur im Inneren des Fahrzeugs und im Außenbereich messen. Nur so lässt sich kontrollieren, ob die Fahrzeiten und Temperaturen nicht überschritten werden. Dann müssten Bestimmungsorte eindeutig verifizierbar sein, und es sollte (am besten mit Kamera) nachweisbar sein, wie Tiere auf- und abgeladen werden. Zudem sollten die Navigationsdaten einen Echtzeitzugang für die zuständigen Behörden bereitstellen, sodass die Behörde während des Transportvorgangs kontrollieren kann, ob die Vorgaben eingehalten werden. Darüber hinaus sollten jegliche Transporte nicht abgesetzter Jungtiere und jegliche Schiffstransporte verboten werden.

Warum werden die Tiere lebend transportiert, und wie sieht beispielsweise der Weg von "nicht abgesetzten Kälbern" von Milchkühen aus?

Nicht abgesetzte Kälber sind Kälber, die noch auf Milchnahrung angewiesen sind. 650.000 solcher nicht abgesetzter Kälber werden pro Jahr aus Deutschland in EU-Länder exportiert. Davon ca. 65.000 Tiere pro Jahr in Länder wie z. B. Spanien, in denen sie gemästet und danach dann zum Teil auch in Drittländer wie Marokko gebracht werden. Der Transport nicht abgesetzter Jungtiere ist deshalb so schlimm, weil die Kälber erst zwei Wochen alt sind, also noch Babys.

Sie können sich noch nicht von Heu ernähren und sind deshalb auf Milchfütterung angewiesen. Ein Kalb ist erst ab einem Alter von frühestens drei Monaten in der Lage, sich vollständig von festem Futter wie Heu zu ernähren. Eine Milchfütterung ist auf den Lkw nicht möglich. Auch die Wassertränken der Lkw eignen sich nicht für die jungen Tiere, denn sie wissen noch nicht, wie sie diese Tränken bedienen, und sie sind auch technisch ungeeignet für die Tiere. Die Kälber dürfen laut EU-Transportverordnung bis zu 19 Stunden transportiert werden. Diese Zeit wird jedoch häufig noch überschritten. Die Kälber werden oftmals schon vor dem Transport nicht mehr richtig gefüttert und bei Ankunft am Bestimmungsort auch nicht, sondern dort nur mit Elektrolytlösung, das ist sozusagen Mineralwasser. Damit die Tiere nicht zusammenklappen. Das heißt, die Kälber sind mitunter um die 33 Stunden ohne Nahrung. Ein Kalb im Alter von zwei Wochen muss von seinem physiologischen Status her eigentlich mindestens fünf- bis sechsmal am Tag Milch trinken. In der Praxis werden die Kälber auf Betrieben nur zweimal am Tag getränkt.

Mindestens müssten also diese Kälber alle zwölf Stunden Milchnahrung erhalten. Das ist auf den langen Fahrten nicht möglich. Die Tiere leiden Durst und Hunger. Viele Kälber werden noch Tage nach dem Transport aufgrund dieser hohen Belastung krank, immer wieder sterben Tiere.

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Welches Bundesland transportiert die meisten Tiere in Drittstaaten?

In Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurden in den letzten Wochen die meisten Drittlandtransporte genehmigt. Es sind nach wie vor einige wenige Bundesländer und Landkreise, die solche Transporte durchwinken, während andere Bundesländer und Landkreise streng prüfen und kein Transport einer solchen Prüfung standhält und dann auch nicht genehmigungsfähig ist. Das dürfte für jeden Drittlandtransport aus besagten Gründen zutreffen, wird aber in den Landkreisen nicht überall so gehandhabt. Im Jahre 2019 (bis Februar 2020) waren die Drehscheiben Brandenburg, Niedersachsen, NRW und Sachsen.

NRW hat nun versucht, Transporte zu verweigern, allerdings haben widersprüchliche Gerichtsbeschlüsse zu großer Rechtsunsicherheit der Behörden geführt. Allein schon deshalb ist ein bundesweit einheitliches Vorgehen und ein bundesweites Verbot so wichtig.

Welche Aussichten hat die Initiative von NRW und Hessen Ihrer Ansicht nach? Laut dem BMEL gibt es keine Handhabe, lange Schlachttiertransporte grundsätzlich zu verbieten, auch nicht in Drittstaaten. Hätte Landwirtschaftsministern Klöckner den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft nutzen können, um auf EU-Ebene Lösungen voranzubringen? Wer bremst und warum?

Vier Pfoten ist der Meinung, Julia Klöckner hätte in Ihrer Amtszeit ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten längst auf den Weg bringen müssen. Sie hätte auch den Ratsvorsitz dazu nutzen müssen, ein EU-weites Transportverbot von Langstrecken- und von Drittlandtransporten auf den Weg zu bringen. Leider ist nichts dergleichen geschehen. Julia Klöckner hat die Verantwortung stets den Bundesländern und der EU zugeschoben. Da das Bundesministerium jedoch das Außenvertretungsrecht auf EU-Ebene hat, muss es dafür sorgen, dass von Deutschland aus keine Transporte genehmigt werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dies ist jedoch standardmäßig der Fall.

Ironischerweise hat Julia Klöckner selbst bei einer Anhörung im Untersuchungsausschuss (ANIT – Untersuchungsausschuss zum Tierschutz bei Tiertransporten im Europäischen Parlament) gesagt, dass "kein Transport abgefertigt werden darf, der gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt". Unserer Meinung nach ist sie in der Verantwortung, ein Verbot auf den Weg zu bringen. Denn in Deutschland haben sich ja regelrechte Drehscheiben für Tiertransporte entwickelt. Die Transporteure wollen natürlich, dass die Transporte weitergehen, sie verdienen gutes Geld damit. Die Tierqual ist ihnen egal.

Wer hier bremst, können wir nur mutmaßen. Aber unser Eindruck ist, dass von Frau Klöckner sehr stark die Bauernlobby bedient wird. Auch Transporteure gehören sicherlich zu ihrer Wählerschaft. Julia Klöckner hat leider in den vergangenen Jahren mehrfach bewiesen, dass sie keinerlei nennenswerte Verbesserungen für die Tiere schafft. Unserer Meinung nach fehlt es hier eindeutig am Willen. 



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Das BMEL schlägt u. a. abgestimmte Veterinärbescheinigungen vor. Wäre das ein alternativer Ansatz im Sinne des Tierschutzes?

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich mehrfach bewiesen, dass Tiertransporte mit großen Qualen für die Tiere verbunden sind, dass diese Transporte nicht kontrolliert werden und dass, trotz der ohnehin laschen Tierschutzvorgaben, nicht einmal diese eingehalten werden. Es hat sich gezeigt, dass alles Mögliche, was auf dem Papier steht, nicht eingehalten wird und auch nicht kontrolliert, geschweige denn sanktioniert wird. Wir sind der Meinung, dass nur ein bundes- und EU-weites Verbot von Langstreckentransporten und von Drittlandexporten lebender Tiere und die Umstellung auf Alternativen ein gangbarer Weg sind, der zu mehr Tierschutz führt. Lokale Maststrukturen, kurze Transportwege, Dezentralisierung der Betriebe und der Schlachtstätten und vor allem: weniger "Tierproduktion". Denn nur weil die EU so unfassbar viele Tiere "produziert", fallen auch sehr viele Tiere an, die exportiert und über lange Strecken transportiert werden.

Laut Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner steht derzeit bei der Tierwohlfrage innerhalb Deutschlands die Finanzierung an erster Stelle, da ansonsten die Tierhaltung abwandere, und das in Länder, in denen es weniger Tierschutz gebe (Aussage bei der Messe "EuroTier"). Möchten Sie das kommentieren? Im Zuge dessen müssten Transportregelungen zum Schutz von Nutztieren dann doch hinfällig sein?

Nein, die Landwirte müssen ja nicht exportieren. Es gibt ja – gerade bei Bio – auch Betriebskonzepte, die auf Kreislaufwirtschaft setzen und eben diese Spezialisierung der Betriebe nicht mitmachen. Diese Landwirte brauchen Unterstützung und nicht die Betriebe, die immer mehr intensivieren und immer noch mehr und noch günstiger Tiere "produzieren" – unter denkbar schlechten Bedingungen für die Tiere. Aber die Agrarpolitik der letzten Jahrzehnte hatte genau dieses Wachstum als Fokus und hat die Landwirte in die heutige Lage des "Dem-Weltmarkt-Hinterherrennens" gebracht.

Sind Landwirte nicht ohnehin schon aufgrund der aktuellen Krise existentiell bedroht und wären dann noch mit weiteren Restriktionen konfrontiert? Mit anderen Worten: Benötigen die deutschen Landwirte aus wirtschaftlichen Gründen die Möglichkeit, Tiere lebend zu transportieren?

Die deutschen Landwirte müssen mit Sicherheit keine Tiere in Drittländer exportieren, um wirtschaftlich zu überleben. Diese angeblichen Zuchttiere sind einige Tiere, die immer ausgewählt werden auf einigen Betrieben. Hier verdienen vor allem die Zuchtfirmen daran, die oftmals auch gleich ein Transportunternehmen mit betreiben und sich auf solche Drittlandexporte spezialisiert haben. Landwirte in Deutschland sind auch nicht in Ihrer Existenz bedroht, wenn es hier mehr Tierschutz gibt. Es ist alles eine Frage der Finanzierung.

"Da muss das BMEL sich eben bewegen."

Aber das BMEL darf nicht die althergebrachte konventionelle Tierhaltung mit Vollspalten-Betonboden, abgeschnittenen Ringelschwänzen bei Schweinen, Kastenständen für Säue, Anbindehaltung für Rinder usw. fördern, sondern darf nur wirklich tiergerechte Haltungsformen fördern, sodass möglichst viele Betriebe umstellen. Es gibt schon vereinzelt Betriebe, die auch ihre Kälber am Betrieb behalten, sie bei den Müttern für die ersten Monate trinken lassen und sie am Betrieb mästen und auch vor Ort schlachten. Einige haben sogar schon das Motto: "kein Tier verlässt den Hof". Diese Landwirte lässt das BMEL allein. Genau diese Landwirte bräuchten Unterstützung. Denn sie machen mehr für die Tiere und haben es schwer, sich auf dem Markt durchzusetzen. Bisher bietet eigentlich nur Bio oder ein wirklich gutes Tierschutzlabel Landwirten eine bessere Chance, auch eine entsprechende Entlohnung für wirklich mehr Tierschutz zu bekommen.

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