Nachdem Russland vergangene Woche jeweils einen Diplomaten aus Deutschland, Polen und Schweden des Landes verwiesen hatte, weil sie an nicht genehmigten Protestaktionen zur Unterstützung des Oppositionspolitikers Alexei Nawalny teilgenommen haben sollen, hat das Auswärtige Amt in Berlin nun einen russischen Diplomaten zur "unerwünschten Person" erklärt.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärte dazu am Montag:
"Das Auswärtige Amt hat heute gemäß Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 einen Mitarbeiter der Russischen Botschaft Berlin zur Persona non grata erklärt. Mit diesem Schritt reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung der Russischen Föderation vom Freitag, den 05.02.2021.
Russland hatte mehrere EU-Diplomaten, darunter einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Moskau, ausgewiesen. Diese Entscheidung war in keiner Weise gerechtfertigt. Der betroffene deutsche Diplomat war allein seiner im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vorgesehenen Aufgabe nachgekommen, sich mit rechtmäßigen Mitteln über die Entwicklung vor Ort zu informieren."
Laut einem AP-Bericht hat das Auswärtige Amt die Maßnahme mit Polen und Schweden koordiniert. Beide Länder wiesen am Montag ebenfalls jeweils einen russischen Diplomaten aus. "Wir haben den russischen Botschafter darüber informiert, dass eine Person aus der russischen Botschaft aufgefordert wird, Schweden zu verlassen. Dies ist eine klare Reaktion auf die inakzeptable Entscheidung, einen schwedischen Diplomaten auszuweisen, der nur seine Pflichten erfüllte", erklärte die schwedische Außenministerin Ann Linde auf Twitter.
Moskau bezeichnete die Ausweisung seiner Diplomaten aus den drei Ländern als ungerechtfertigt. Das Treffen westlicher Diplomaten mit russischen Oppositionellen sei Ausdruck eines "illegalen Angriffs auf Russland", so das russische Außenministerium am Montag.
Damit bekräftigte es den Vorwurf, aufgrund dessen es am Freitag die drei EU-Diplomaten zu "unerwünschten Personen" erklärt hatte, weil diese am 23. Januar in Moskau und Sankt Petersburg an nicht genehmigten Protesten teilgenommen hätten. Das russische Außenministerium betonte die Unzulässigkeit solcher Handlungen und unterstrich, dass sie nicht in Übereinstimmung mit dem diplomatischen Status sind. Die Diplomaten, die an den Protestaktionen teilnahmen, wurden gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen zu Personae non gratae erklärt, so das Ministerium.
"Offensichtliche Konfrontationsmaßnahmen gegenüber Russland"
Die Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa kritisierte am Montag die Ausweisung der russischen Diplomaten scharf. Der Sender Rossija-1 zitierte die Sprecherin:
"Es sind gerade die heutigen Entscheidungen Polens, Deutschlands und Schwedens, die unvernünftig und nicht freundschaftlich sind – und eine Fortsetzung der Reihe von Handlungen des Westens gegen unser Land darstellen, die wir als Einmischung in innere Angelegenheiten bewerten."
Dies stehe, so Sacharowa, im krassen Gegensatz zu den Ausweisungen der Diplomaten dieser Länder durch Russland. Diese Entscheidung sei mit einer "klaren Faktenlage" begründet worden.
Auch die Russische Botschaft in Berlin bezog zur Ausweisung eines ihres Mitarbeiters Stellung:
"Diesen Beschluss betrachten wir als eine unbegründete und unfreundliche Maßnahme, die nicht zu einer positiven Entwicklung der deutsch-russischen Beziehungen beiträgt. Dagegen protestieren wir entschieden. Es sei daran erinnert, dass die Ausweisung eines Mitarbeiters der deutschen Botschaft in Moskau veranlasst wurde, nachdem er am 23. Januar 2021 an nicht genehmigten Demonstrationen nachweislich teilgenommen hatte, was inakzeptabel ist und seinem diplomatischen Status nicht entspricht. Wir bedauern, dass Berlin in letzter Zeit immer häufiger auf offensichtliche Konfrontationsmaßnahmen gegenüber Russland zurückgreift. Jegliche unfreundliche Schritte werden auch weiterhin angemessen und verhältnismäßig erwidert."
Die Regierungen der drei betroffenen EU-Staaten bestreiten nicht die Anwesenheit ihrer Diplomaten bei den Demonstrationen. Diese seien dort jedoch nicht als Teilnehmer, sondern als Beobachter vor Ort gewesen, hieß es. Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Ausweisung der Diplomaten als "ungerechtfertigt".
Bundesaußenminister Heiko Maas erklärte, der betroffene deutsche Diplomat sei seiner im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vorgesehenen Aufgabe nachgekommen, sich mit rechtmäßigen Mitteln über die Entwicklung vor Ort zu informieren. Maas hatte bereits am Tag der russischen Entscheidung Gegenmaßnahmen angekündigt.
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(rt/dpa)