Berlin: Migrantenquote im öffentlichen Dienst nun doch vom Tisch

Jetzt kommt sie doch nicht: Die von der Berliner Integrationssenatorin angedachte Quote von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst ist vom Tisch. Für Stadtbehörden sollen nun ihm Rahmen des neuen Gesetzes "Förderpläne" eingeführt werden.

Auch in Zukunft wird es im öffentlichen Dienst Berlins keine feste Quote für Menschen mit Migrationshintergrund geben. Nach einigem Streit in der rot-rot-grünen Koalition über einen entsprechenden Vorstoß von Integrationssenatorin Elke Breitenbach erzielten die Linke-Politikerin und Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine Einigung.

Die Integrationssenatorin hatte am vergangenen Freitag einen entsprechenden Vorschlag zurückgezogen. Statt einer festen Quote sollen im neuen Partizipations- und Migrationsgesetz nun "Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin" eingeführt werden. In einer Mitteilung der Stadt heißt es: 

"Bei der Besetzung von Stellen und Ausbildungsplätzen sollen Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt werden, um ihren Anteil auf allen beruflichen Ebenen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins abzubilden."

Dafür seien verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen vorgesehen. Geplant sei demnach auch, dass eine neue Stelle zu Integration und Migration geschaffen werde. Laut Mitteilung soll diese Person "die fachliche Ausrichtung der Verwaltungen auf die Vielfaltsgesellschaft" begleiten.

Der Gesetzesentwurf soll dem Rat der Bürgermeister vorgelegt werden. Danach sollen die Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus über die Novelle abstimmen. Das Ziel sei es demnach, "das Partizipations- und Migrationsgesetz noch in dieser Legislatur zu beschließen, so wie es im Koalitionsvertrag festgelegt ist", heißt es weiter in einer Mitteilung der Stadt. Innensenator Geisel teilte mit:

"Es ist ein Gesetz für die vielfältige Berliner Stadtgesellschaft und ein klares Zeichen für Integration und gleichberechtigte Teilhabe."

Derzeit wird der Anteil von Menschen mit ausländischen Wurzeln in den Landesbehörden auf 12 Prozent geschätzt – in der Berliner Bevölkerung liegt er bei 35 Prozent. Breitenbach hatte in ihrem Gesetzentwurf das Ziel formuliert, dass ihr Anteil dem in der Gesamtbevölkerung entsprechen müsse. Nach den Vorstellungen der Senatorin sollten die Betreffenden bevorzugt eingestellt werden, wenn sie gleich gut qualifiziert sind und die Quote noch nicht erreicht ist.

Der Vorstoß vor knapp drei Wochen, mit dessen Umsetzung Berlin bundesweit Neuland beschritten hätte, hatte für erheblichen Wirbel auch innerhalb der Koalition gesorgt. Geisel hatte eine solche Quote für die SPD als verfassungswidrig abgelehnt. Auch die Opposition und der Beamtenbund hatten die Pläne kritisiert.

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(rt/dpa)