Nach Lübcke-Urteil: Alle Parteien legen Revision ein

Das Urteil im Prozess um den Mord an Walter Lübcke war mit Spannung erwartet worden – doch zufrieden ist keiner der Verfahrensbeteiligten mit der Entscheidung vom vergangenen Donnerstag. Alle haben Revision eingelegt.

Eine Woche nach dem Urteil im Lübcke-Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt haben sämtliche Verfahrensbeteiligte Revision eingelegt. Als letzter hat am Donnerstag Ahmed I. als zweiter Nebenkläger in dem Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ahmed I., ein irakischer Flüchtling, war im Januar 2016 bei einem Messerangriff im nordhessischen Lohfelden schwer verletzt worden.

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Im Prozess gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte die Bundesanwaltschaft Stephan Ernst auch diesen Angriff als versuchten Mord zur Last gelegt. Der Staatsschutzsenat hatte Ernst in diesem Anklagepunkt jedoch mangels Beweisen freigesprochen – einer der Gründe auch für die bereits erfolgte Revision der Bundesanwaltschaft.

Einen Tag zuvor hatte die ebenfalls in dem Verfahren als Nebenkläger auftretende Familie von Walter Lübcke Revision eingelegt. Der Staatsschutzsenat hatte in seinem Urteil am vergangenen Donnerstag den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. in diesem Anklagepunkt freigesprochen. H. wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nach Angaben eines Sprechers der Familie wurde die Revision mit dem Ziel eingelegt, eine Aufhebung des Freispruchs gegen Markus H. zu erreichen.

Die Familie sei nach dem Verlauf der Hauptverhandlung davon überzeugt, dass H. den Mord an Walter Lübcke jedenfalls zumindest tatkräftig durch Vermittlung der Tatwaffe, jahrelange gemeinsame Schießübungen und gemeinschaftliches Auskundschaften der Fluchtmöglichkeiten am geplanten Tatort unterstützt habe. Im Plädoyer der Nebenklage hatte der Vertreter der Familie zudem gefordert, H. als Mittäter zu verurteilen.

In den vergangenen Tagen hatten bereits die Bundesanwaltschaft, Ernst und Markus H. ebenfalls jeweils Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Revision muss innerhalb einer Woche schriftlich eingelegt werden – also bis Donnerstag um 24.00 Uhr. Zuständig ist der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

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(dpa/rt)