Mordfall Walter Lübcke: Lebenslange Haft für Hauptangeklagten Stephan Ernst

Wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Der Mitangeklagte im Prozess, Markus H., wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

44 Tage dauerte der Prozess um den Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke. Nun wurde der Hauptangeklagte Stephan Ernst zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Politiker Lübcke auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Der 47-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.

Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremisten bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.

Das Oberlandesgericht verurteilte H. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.

Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes – dessen Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.

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(dpa/rt)