Ex-Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier: "Die Menschen in diesem Land sind keine Untertanen"

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung sowohl mit Blick auf ihre Verhältnismäßigkeit als auch auf ihr Zustandekommen kritisiert. In unterschiedlichen Rechten für Geimpfte und Nichtgeimpfte sieht er indes kein Problem.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat sich in einem Interview mit der Berliner Morgenpost zur Corona-Politik der Bundesregierung geäußert. Papier spricht von "doch ganz massiven Grundrechtsbeschränkungen", die die Menschen durch die Regierungsmaßnahmen hinzunehmen hätten. Bezüglich des Zustandekommens dieser Maßnahmen konstatiert er eine "deutliche Veränderung im Hinblick auf die Funktionsweise und die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie". Denn in einer parlamentarischen Demokratie sei die Volksvertretung das staatsleitende Organ, nicht die Regierung. Papier führt aus:

"Ich hätte mir als Staatsrechtler nie vorstellen können, dass derart intensive Freiheitsbeschränkungen von der zweiten Gewalt, der Exekutive, beschlossen werden."

Zudem wundere er sich darüber, wie wenig in der politischen Auseinandersetzung der rechtsstaatliche Grundsatz, dass der Zweck nicht jeden Grundrechtseingriff rechtfertige, gewürdigt werde. Und dies beziehe sich auf jeden Zweck, auch den guten wie etwa den Gesundheitsschutz. Dabei spiele auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit eine entscheidende Rolle. Dieses verlange "eine genaue Beurteilung der Eignung, Notwendigkeit und Angemessenheit im Hinblick auf den erreichbaren Nutzen jeder Maßnahme". Und weiter:

"Bei manchen Freiheitseinschränkungen – etwa einem pauschal festgelegten Bewegungsradius von 15 Kilometern – habe ich erhebliche Zweifel, ob sie notwendig und geeignet sind, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. (…) Die Politik ist auch dem Freiheitsschutz der Bürger verpflichtet. Die Menschen in diesem Land sind keine Untertanen."

Dabei kritisiert der frühere Verfassungsrichter stark, dass die Politik sich vornehmlich an den Ratschlägen von Naturwissenschaftlern orientiere und zu wenig an denen von Verfassungsjuristen und Sachverständigen, "die etwas sagen könnten zu den gesellschaftlichen Nebenwirkungen der Corona-Bekämpfung". Man müsse auch die ökonomischen, sozialen und kulturellen Lebensgrundlagen der Menschen im Auge behalten und dürfe Abwägungen nicht einseitig am Rat von Virologen orientieren. Auch die einseitige Fokussierung auf Inzidenzwerte sei problematisch. Papier führt aus:

"Nimmt man 50 oder gar 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen als Zielgröße, dann ist keine hinreichende Abwägung zwischen der wirklichen Gefahrenlage und der Notwendigkeit bestimmter Grundrechtseingriffe mehr möglich. Der Inzidenzwert darf nicht zum Maß aller Dinge werden. Sonst kommen wir zu undifferenzierten Beschränkungen wie pauschalen Ausgangssperren, die nicht mehr zu rechtfertigen sind."

Sinnvollere Kriterien zur Beurteilung der Lage anstelle von "verwaltungsbürokratisch festgelegten Inzidenzwerten" seien dagegen "neben den Infektionszahlen das Alter der Erkrankten, die Schwere der Erkrankungen, die Auslastung der Intensivstationen und die Zahl der an Corona verstorbenen Menschen".

Für verfassungsrechtlich weniger bedenklich hält Papier indes die derzeit diskutierte mögliche Verpflichtung der Arbeitgeber, Heimarbeitsmodelle zuzulassen. Auch in einer Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Personen sieht er kein Problem. Seiner Ansicht nach gehe es in diesem Zusammenhang nicht um Sonderrechte für Geimpfte, sondern um die "Wiederherstellung des grundrechtlichen Normalzustands" für diesen Personenkreis.

Allerdings müsste nachweislich gesichert sein, dass geimpfte Personen "nicht nur vor eigener Erkrankung geschützt sind, sondern von ihnen auch keine Ansteckungsgefahr ausgeht". Auf die Frage, ob er nicht um den gesellschaftlichen Zusammenhalt fürchte, wenn einige ins Restaurant oder ins Kino dürfen und andere nicht, antwortete Papier:

"Solidarität lässt sich nicht gegen das Verfassungsrecht erzwingen. Außerdem stoßen wir ständig auf Differenzierungen. Menschen, die in einem Risikogebiet wohnen, müssen jetzt schon mehr Einschränkungen hinnehmen als Personen in einem Gebiet mit einer geringen Zahl von Infektionen. Da kann man auch nicht sagen, aus Gründen der Solidarität müssen für alle dieselben strengen Regeln gelten."

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