Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll ab Dienstag rund 27 Millionen Menschen aus Corona-Risikogruppen ermöglichen, die ersten FFP2-Masken kostenlos bei Apotheken abholen zu können. Dies bestätigte ein Ministeriumssprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Ausgabe der Schutzmasken soll in einem stufenweisen Verfahren erfolgen. Dennoch rechnet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit einem "enormen Kundenandrang".
Der erste Schritt der Verteilung sieht vor, dass über 60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen jeweils drei Masken gratis in einer Apotheke erhalten können. Zum Abholen der Masken ist bis zum 6. Januar Zeit. Das BMG bestätigte, dass lediglich die Vorlage eines Personalausweises "oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen" erforderlich sei, um eine Maske zu erhalten. Zur Abholung können jedoch auch andere Personen bevollmächtigt werden.
Im zweiten Schritt können Menschen ab dem 1. Januar weitere zwölf FFP2-Masken erhalten. Hierfür werden von der jeweiligen Krankenkasse zwei Coupons für jeweils sechs Masken ausgestellt. Der bereits vorher debattierte Eigenanteil für den Erhalt der Masken beläuft sich in der zweiten Verteilungsstufe auf zwei Euro für jeweils sechs Masken. Die Bundesregierung zahlt für die Produktion und Verteilung der Masken rund 2,5 Milliarden Euro.
Aus Politik und Medien gibt es Kritik an dem Vorgehen der Bundesregierung. So erklärte etwa FDP-Vize Wolfgang Kubicki:
"Leider klingt es wie Realsatire, wenn Jens Spahn die vulnerablen Gruppen jetzt aufruft, in den Apotheken ihre drei FFP2-Masken abzuholen, während das Land in den harten Lockdown geht. Die von der Kanzlerin gewollte Kontaktbeschränkung wird damit von ihrem eigenen Minister ad absurdum geführt."
Laut Kubicki würden viele ältere Menschen auf dem Land, um zu einer Apotheke zu gelangen, ihre Kontakte weiter erhöhen, da sie mit Bussen oder Taxis anreisen müssten. "Viel sinnvoller" wäre es dem FDP-Politiker zufolge gewesen, wenn "Krankenkassen statt der fälschungssicheren Coupons gleich mehrere FFP2-Masken per Post an die Menschen verschickt" hätten.
FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft. Einen 100-prozentigen Schutz bieten sie jedoch auch nicht. "Eine FFP2-Maske ist kein Freifahrtschein. Alle anderen Infektionsschutzregeln sollten weiterhin eingehalten werden. Dazu gehört Händewaschen, Abstand halten, Lüften und die Benutzung der Corona-Warn-App", sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
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(dpa/rt)