Deutschland

Das öffentliche Leben drastisch herunterfahren – was Bund und Länder zum Lockdown beschließen

Die jüngsten Beschlüsse von Bund und Länder sehen ab dem 16. Dezember einen teilweise noch härteren Corona-Lockdown als im Frühjahr vor. So sollen über die kommenden Feiertage strikte Versammlungsauflagen gelten – auch privat. Kritische Stimmen kommen vor allem aus dem Einzelhandel.
Das öffentliche Leben drastisch herunterfahren – was Bund und Länder zum Lockdown beschließenQuelle: www.globallookpress.com

Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch, 16. Dezember, erneut drastisch heruntergefahren. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten mit. Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown habe "nicht gereicht", sagte die CDU-Politikerin in Berlin. Die Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: "Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch."

Hier sind die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst:

Handel und Dienstleistungen 

Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.

Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Körperpflegebetriebe sollen geschlossen werden, "weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist". Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber weiter möglich.

Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen, einzig Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sollen weiter möglich bleiben.

Schulen und Kitas

Neun Monate nach dem ersten Corona-Lockdown an Kitas und Schulen sollen die meisten Einrichtungen nun ebenfalls überall in Deutschland geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbarten, dass Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben sollen. Für Abschlussklassen soll eine Sonderregelung gelten. 

Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können. Generell werden Arbeitgeber "gebeten zu prüfen", ob während der Zeit des Lockdowns entweder Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen möglich sind.

Weihnachten

Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte – maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen – gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Sonst dürfen nur "Treffen mit fünf Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis" zugelassen werden. 

Silvester

Für Silvester und Neujahr wird im ganzen Land ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. Die Kommunen sollen publikumsträchtige Plätze definieren. 

Es gebe in diesem Jahr ein "stilles Silvester", sagte Söder und begründete die Maßnahmen mit der Bitte von Krankenhäusern, zusätzliche Belastungen durch mögliche Silvester-Verletzungen zu vermeiden.

Finanzhilfen für Unternehmen

Das Beschlusspapier sieht erweiterte Corona-Finanzhilfen für Unternehmen für Unternehmen vor. Der maximal mögliche Betrag bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, wird sich von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöhen. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. 

Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben.

Die Kosten der erweiterten Überbrückungshilfe III werden während eines Monats mit angeordneten Schließungen auf etwa 11,2 Milliarden Euro geschätzt, wie aus einem Papier des Finanz- und Wirtschaftsministeriums hervorgeht. 

Geplant sind laut Beschlusspapier außerdem Entlastungen für den Handel. Vor allem der Einzelhandel hatte angesichts der erwarteten schärferen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zusätzliche Hilfen gefordert.

Kritik: "Ende der Innenstädte"

Die Beschlüsse wurden trotz Widerstand vieler Einzelhändler getroffen. In einem offenen Brief an die Bundesregierung haben 28 deutsche Einzelhändler gewarnt, dass ein Großteil der Geschäfte in den Innenstädten einen frühen harten Lockdown nicht überstehen würde. Ein harter Lockdown schon diese Woche "wäre das Ende der Innenstädte, wie wir sie heute kennen", heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. "Man darf jetzt keinesfalls das gesamte Weihnachtsgeschäft ausschließlich den Online-Giganten überlassen", schreiben die Unterzeichner, zu denen zahlreiche aus Fußgängerzonen bekannte Unternehmen wie die Modehändler New Yorker, Jeans Fritz und NKD sowie Woolworth, Depot oder Tedi gehören.

"Bei einem erneuten Lockdown droht dem Handel eine Erosion, die menschlich, kulturell und auch wirtschaftlich nicht nur desaströse Folgen, sondern irreparable wirtschaftliche Auswirkungen nach sich zieht", warnen die Händler.

"Die bisher vorgesehenen Gelder reichen bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern", kritisierte der Handelsverband Deutschland (HDE) am Sonntag die jüngsten Beschlüsse. Der HDE fordert für den Dezember die gleiche Unterstützung, die bereits die seit Anfang November geschlossene Gastronomie erhält. Die Überbrückungshilfen allein reichten nicht aus, um die betroffenen Handelsunternehmen zu retten. 

(rt/dpa)

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