Bayern wird wieder Katastrophenfall ausrufen und streicht Lockerungen über Silvester

Nach einer Sondersitzung im Freistaat Bayern mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wurde beschlossen, die angekündigten Lockerungen von Kontaktbeschränkungen nur über die Weihnachtsfeiertage tatsächlich umzusetzen. Zudem wird der Präsenzunterricht an Schulen eingeschränkt.

Wegen der anhaltend hohen Zahl von positiven Corona-Testbefunden verschärft Bayern seinen Kurs zur Kontaktbeschränkung deutlich und kippt die für Silvester geplanten Lockerungen wieder. Das Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder beschloss am Sonntag in einer Sondersitzung, dass am 9. Dezember zudem der Katastrophenfall erneut ausgerufen werden soll. Die Regelung ist zunächst bis zum 9. Januar befristet.

"Es bleibt dabei, die Zahlen sind einfach zu hoch", sagte Söder. Auch viele Kliniken klagten inzwischen über eine Überlastung, deren Ursachen aber vielfältig sind. Der national vereinbarte "Lockdown light" habe eine Wirkung, aber auch nur eine milde.

Einzig an den Weihnachtstagen sollen die Kontaktbeschränkungen noch gelockert werden. Vom 23. bis zum 26. Dezember sind demnach auch Treffen über die zwei Hausstände hinaus mit bis zu maximal zehn Personen – aus bis zu zehn Hausständen – gestattet. Die bisher auch für Silvester geplanten Lockerungen wurden dagegen gekippt. Damit dürfen sich auch zum Jahreswechsel maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Eine ähnliche Regelung hat bereits Baden-Württemberg vom 23. bis 27. Dezember. In Berlin sind über die ganzen Feiertage maximal fünf Personen erlaubt.

Der Präsenzunterricht für ältere Schüler wird ab kommenden Mittwoch in Bayern deutlich eingeschränkt: Ab Klassenstufe acht sollen die Klassen überall geteilt werden und in Wechselunterricht übergehen. In sogenannten Hotspots ab einem Inzidenzwert von 200 "Neuinfektionen" pro 100.000 Einwohner in einer Woche sollen die Schüler ab der achten Klasse komplett in den Online-Unterricht wechseln.

Außerdem sollen ab Mittwoch in ganz Bayern strengere Ausgangsbeschränkungen und in Hotspots mit einer Inzidenz ab 200 "Neuinfektionen" pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auch zwischen 21.00 und 05.00 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre gelten. Die eigene Wohnung darf dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu sollen aber auch Weihnachtseinkäufe, Arztbesuche, Sport und der Weg zur Arbeit und Schule gelten. Landesweit gilt zudem auch an Silvester ein Verbot für Alkoholkonsum unter freiem Himmel.

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(rt/dpa)