Bundestag: Mitarbeiter von Abgeordneten sollen Corona-Sonderzahlung erhalten

Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten sollen im Dezember eine Corona-Sonderzahlung erhalten. Angesichts massiver Wirtschaftseinbußen durch die Regierungsmaßnahmen für relevante Teile der Bevölkerung hatte dies für Kritik gesorgt. Der Bundestag verteidigte die Regelung.

Wie verschiedene Medien berichten, sollen im Dezember die Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Corona-Sonderzahlungen erhalten. Der steuer- und abgabenfreie Bonus in Höhe von – je nach tariflicher Eingruppierung – 300 bis 600 Euro und für Lehrlinge in Höhe von 200 Euro war zuvor vom Ältestenrat beschlossen worden. Das zusätzliche Geld diene der "Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise", wie die Augsburger Allgemeine unter Berufung auf ein entsprechendes Schreiben von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble an die rund 4500 Mitarbeiter der insgesamt 709 Abgeordneten berichtet.

Der Vorgang hatte bei Bekanntwerden für Kritik gesorgt. Zahlreiche Bürger – und zwar insbesondere in ohnehin eher schlecht bezahlten Tätigkeiten – sind durch die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen wirtschaftlich schwer getroffen. Hilfsgelder decken oft die Kosten nicht ab und kommen zudem teilweise verzögert. Eine Insolvenzwelle zeichnet sich bereits ab. Das gesamte Ausmaß dürfte zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch völlig offen sein.

Dabei ist in der Sache jedoch zunächst zwischen Zahlungen für die Mitarbeiter des Deutschen Bundestags und Zahlungen für MdB-Mitarbeiter zu unterscheiden. Der Bundestag verteidigte die Bonuszahlung für seine Beschäftigten. Demnach werde der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf die Mitarbeiter des Parlaments übertragen. Ende Oktober hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf höhere Löhne im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen verständigt. Teil davon war auch eine einmalige Corona-Sonderzahlung.

Das Besondere: Von diesem Tarifabschluss profitierten jetzt aber nicht nur die Beschäftigten der Bundestagsverwaltung, sondern auch die Mitarbeiter der Abgeordneten. Diese sind normalerweise von der automatischen Übernahme des Tarifvertrags im öffentlichen Dienst ausgeschlossen, weil sie privatrechtliche Arbeitsverträge mit ihren Abgeordneten haben. Der Bundestag erklärte nun jedoch, im Sinne der Gleichbehandlung sei die Tarifeinigung vom Oktober auf die Abgeordneten-Mitarbeiter übertragen worden.

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