Die Kasse klingelte bei Amazon auch während der Corona-Krise. Allein im dritten Quartal 2020 machte der Online-Gigant fast 100 Milliarden US-Dollar Umsatz – eine Steigerung um 37 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Laut Statista ist Amazon mit einem Markenwert von 415, 86 Milliarden US-Dollar das wertvollste Unternehmen der Welt. Doch schon seit Längerem gibt es Vorwürfe, dass der anhaltende Erfolg des Onlinehändlers auch auf dem Rücken von nahezu komplett überwachten Mitarbeitern stattfindet.
Nachdem das ARD-Magazin Panorama im Oktober über eine entsprechende Software bei Amazon berichtetet hatte, beanstandet nun die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz einige Funktionen dieser Software. In der Ausgabe des ARD-Magazins zu Amazon hatten Beschäftigte des Unternehmens darüber geklagt, dass im Arbeitsalltag selbst menschliche Grundbedürfnisse kaum erfüllt werden könnten.
Verantwortlich dafür soll eine Software sein, mit der Amazon die Leistung seiner Mitarbeiter permanent überprüfen können soll. Jeder Scanvorgang soll dabei sekundengenau aufgezeichnet und an einen Vorarbeiter weitergemeldet werden. So sei eine lückenlose und permanente Überwachung der Mitarbeiter möglich. Ein Vorarbeiter hatte in Panorama darüber berichtet, dass er auf seinem Display sehe, wenn ein Mitarbeiter mal für wenige Minuten nicht arbeitet.
Gegenüber Panorama bestätigte die niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz nun, dass man dem Amazon-Standort im niedersächsischen Winsen untersagt habe, "ununterbrochen jeweils aktuelle und minutengenaue Quantitäts- und Qualitätsleistungsdaten ihrer Beschäftigten zu erheben und diese zu nutzen". Der Standort in Winsen zählt zu den modernsten in Europa.
Sollte Niedersachsen mit der Maßnahme durchkommen, könnten andere Bundesländer nachziehen, da die Software in ganz Deutschland eingesetzt wird. Auf Anfrage des NDR teilte ein Amazon-Sprecher jedoch mit, dass man den Bescheid nicht akzeptiere. "Anders als die Behörde sind wir der Meinung, dass auch die Art und Weise der Datenerhebung rechtmäßig ist. Deshalb werden wir die Entscheidung der Behörde gerichtlich überprüfen lassen." Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig – Amazon kann noch bis zum 3. Dezember dagegen Klage einreichen.
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