Arbeitgeber sollten prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten, heißt es in einem der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag vorliegenden Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Damit solle bundesweit der Grundsatz "Stay at Home" ("Bleibt Zuhause") umgesetzt werden.
Teil-Lockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden
Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich auch auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester. So sollen im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in dem Beschlussentwurf der Länder. Kinder bis 14 Jahren sollen demnach hiervon ausgenommen sein.
Der aktuelle Teil-Lockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Corona-Befunden pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen.
Empfehlung zum Verzicht auf Silvesterfeuerwerk – Verkaufsverbot aber nicht vorgesehen
Grundsätzlich rufen die Ministerpräsidenten die Menschen auf, vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen.
"Dies kann durch gegebenfalls vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden", heißt es in dem Beschlussentwurf.
Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsidenten untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.
"Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen", heißt es in dem Papier.
Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten – ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.
In Corona-Hotspots: Ab siebter Klasse Maskenpflicht auch im Unterricht
An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 SARS-CoV-2-Neubefunden pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder künftig ab der siebten Klasse grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. In "besonderen Infektionshotspots" soll es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch "weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung" geben, beispielsweise "Hybridunterricht" – eine Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht. Die Schulklassen würden in zwei Gruppen geteilt. Die eine Gruppe lernt eine oder zwei Wochen lang zu Hause und wird digital begleitet, die andere befindet sich im Präsenzunterricht.
Auch für eine Teststrategie in Pflegeheimen gibt es laut dem gemeinsamen Beschluss der Länder einen Vorschlag: So sollten je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Der Bund will für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen – rechnerisch eine pro Winterwoche.
Am Dienstagmittag wollte sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Vor den Beratungen mit Bundeskanzlerin Merkel am Mittwoch könnte auch noch einiges geändert werden. Man sei aber auf einem guten Weg, hieß es.
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(dpa/rt)