Die Gastronomiebranche geht davon aus, dass am Mittwoch von Bund und Ländern eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen wird. Für den Fall, dass die harten Maßnahmen fortgeführt werden, fordert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zeitgleich eine Fortführung der Novemberhilfen. Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA-Bundesverbands, erklärte der Rheinischen Post:
Wenn die Politik am Mittwoch eine weitere Schließung von Hotels und Restaurants beschließt, muss es zeitgleich auch eine Zusage zur Fortführung dieser Hilfen geben. Aus der Novemberhilfe muss eine Winterhilfe werden.
Zwischen März und November 2020 habe der Umsatzverlust in der Branche bereits 32 Milliarden betragen. Mit möglichen harten Einschränkungen an Weihnachten und auch Silvester fallen nun ebenfalls wichtige Geschäfte weg. Allein im Dezember letzten Jahres betrug der Umsatz nach DEHOGA-Angaben acht Milliarden Euro.
Auch der Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern erwartet eine "klare Ansage" beim Treffen zwischen den Ministerpräsidenten und der Kanzlerin. Wenn es zu einer Verlängerung des Lockdowns kommt, muss von vornherein klar sein, wie es mit einer Entschädigung aussieht. Verbandspräsident Lars Schwarz erklärte der dpa, die "quälende Unsicherheit" müsse ein Ende haben. Man müsse wissen, wann Hotels und Gastronomie wieder geöffnet werden dürfen:
Wir brauchen klare Aussagen, weil wir einen Vorlauf brauchen und nicht in der Lage sind, von heute auf morgen zu öffnen.
Das Hotel- und Gaststättengewerbe zählt zu den am stärksten von den Corona-Maßnahmen betroffenen Branchen und hatte die Entscheidungen der Bundesregierung mehrfach scharf kritisiert. Auch mit der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetzes ist der Verband nicht zufrieden und drohte mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die neue Rechtsgrundlage bedeute einen "erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers". Es sei jedoch inkonsequent und nach Auffassung des DEHOGA verfassungswidrig, dass nach der neuen Gesetzgebung für diesen Fall keine Entschädigung vorgesehen sei.
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(rt/dpa)