Im Bundestag stimmte die Mehrheit der Abgeordneten heute für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die von der CDU/CSU und SPD beantragten Änderungen sollen die Maßnahmen gegen die Corona-Krise rechtlich absichern und wurden heute im Eilverfahren beschlossen. 451 Abgeordnete stimmten für die Reform, 236 dagegen und acht enthielten sich.
Der Bundesrat hat dem neuen Gesetz inzwischen ebenfalls zugestimmt. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Gesetz unterzeichnet. Damit ist die neue Regelung nun rechtskräftig.
Zuvor wurden Änderungsanträge der FDP und der Grünen am Gesetzentwurf abgelehnt, in der zweiten Lesung stimmten die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sowie die Grünen für den Gesetzentwurf, Die Linke, FDP und die AfD stimmten dagegen.
Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite" sollen "besondere Schutzmaßnahmen" gegen die Corona-Krise rechtlich abgesichert werden. Dadurch soll geregelt werden, welche Maßnahmen wie Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Reiseverbote und Maskenpflicht die Landesregierungen und zuständige Behörden verordnen können. Die Rechtsverordnungen sollen nach dem neuen Gesetz befristet sein, mit Begründungen jedoch verlängert werden können.
Bei den Kritikern der Corona-Maßnahmen mehrte sich der Widerstand gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Bei der Tageschau wurde der Vorwurf der Kritiker dargestellt, dass dieses dem Ermächtigungsgesetz ähnele, das die NS-Diktatur 1933 erlassen habe, um den Reichstag auszuhebeln.
Der deutsche Außenminister Heiko Maas stellte jedoch klar, dass das neue Gesetz nicht zur Aushebelung der Demokratie diene, sondern Rechtssicherheit schaffen solle:
Mehr zum Thema - Berlin: Gewaltsame Zusammenstöße mit Polizei bei Demo gegen Infektionsschutzgesetz