In Berlin fehlen mindestens 145.000 Wohnungen, um die Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Diese Zahlen veröffentlichte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg am 16. November. In der Pressemitteilung wird Bezug auf den aktuellen Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin genommen. Der DGB fordert ein "preislimitiertes Vorkaufsrecht für Wohngebäude" für die Berliner Bezirke. Damit soll der Mangel an bezahlbarem Wohnraum behoben werden.
Als "wesentliches Hemmnis" benennt der DGB die "rasant steigenden Bodenpreise". Diese hemmen das Interesse der Bauunternehmen am Wohnungsbau. In Berlin stiegen die Bodenpreise zwischen 2015 und 2019 um 156 Prozent – "ein Quadratmeter baureifer Grund kostet aktuell durchschnittlich 1.328 Euro". Der Trend lässt sich auch im Berliner Umland feststellen: In Potsdam stiegen die Bodenpreise um 150 Prozent (2019: 683 Euro pro Quadratmeter), "in den Landkreisen Teltow-Fläming, Oberhavel und Dahme-Spreewald haben sich die Baulandpreise seit 2015 verdoppelt".
Im Ergebnis steigen damit auch die Mieten weiter, denn auf teurem Boden können keine bezahlbaren Wohnungen entstehen. Es wäre auch aussichtslos, dies über das Wohngeld ausgleichen zu wollen. Berlin braucht bessere Möglichkeiten, um die Bodenpolitik und damit auch die Mieten zu beeinflussen", sagt Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg.
Auf einer vom DGB veröffentlichten Deutschlandkarte lässt sich nachverfolgen, wie hoch der Preis für Bauland in den letzten Jahren gestiegen ist. An der Spitze steht München, wo ein Quadratmeter Bauland innerhalb der Stadt 2.376 Euro kostet, im Münchener Umland sind es 1.656 Euro. Danach folgen Stuttgart (1.544 Euro), Düsseldorf (1.363 Euro), Mainz (1.353 Euro), Berlin (1.328 Euro), Starnberg (1.262 Euro), Frankfurt/Main (1.260 Euro), Hamburg (1.158 Euro) und Nürnberg (1.071 Euro).
Zur Lösung des Problems müsse das Baugesetzbuch überarbeitet werden. Ein Vorschlag dazu liegt derzeit dem Bundestag vor und wird dort diskutiert werden. Laut DGB gehe dieser aber nicht weit genug, um tatsächlich die Lage zu verbessern.
Was dieser Gesetzentwurf vorsieht, reicht aber nicht aus, um die Spirale der weiter steigenden Bodenpreise zu durchbrechen. Da muss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nachgebessert werden", so Hoßbach.
Der DGB fordert daher folgende Änderungen im Baugesetz:
- Ein preislimitiertes Vorkaufsrecht: Im aktuellen Gesetzentwurf sei zwar ein "erleichtertes Vorkaufsrecht für brachliegende Grundstücke vorgesehen" – wichtig sei aber "zugleich eine wirksame Preislimitierung einzuführen, damit die Kommunen Bauland zu Preisen unterhalb des Marktwertes erwerben und für den bezahlbaren Wohnungsbau und die soziale Infrastruktur, etwa für den Neubau von Kitas und Schulen, nutzen können".
- Dauerhafte Planungssicherheit für sektorale Bebauungspläne: Nach dem derzeitigen Gesetz könne "Berlin erstmals bei der Schließung von Baulücken Vorgaben zur Errichtung geförderter Wohnungen machen". Der Entwurf sieht dieses Recht aber nur bis Ende 2024 vor – stattdessen müsse es dauerhaft implementiert werden.
- Durchsetzbarkeit von Baugeboten: "Baugebote können Grundstückseigentümer verpflichten, ihre Grundstücke zu bebauen, anstatt sie brachliegen zu lassen, um auf einen höheren Verkaufspreis zu spekulieren. Dies ist für Berlin besonders wichtig, da bereits bei 64.000 genehmigten Wohnungen noch nicht mit dem Bau begonnen wurde". Im aktuellen Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Baugebote ausgesprochen werden können – aber ohne Sanktionsmöglichkeit. Es fehle die "Möglichkeit, kooperationsunwilligen Eigentümern die Grundstücke unter Marktpreis abkaufen zu können".
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