Augsburg: Jugendlicher Schläger zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

Vor elf Monaten wurde ein Feuerwehrmann in Augsburg totgeprügelt. Am Freitag fiel das Urteil: Der jugendliche Schläger muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Negativ legte ihm das Gericht auch aus, dass er sich im Gefängnis noch mit seiner Tat gebrüstet hatte.

Elf Monate nach dem tödlichen Schlag gegen einen Feuerwehrmann in Augsburg ist der 17-jährige Täter Halid S. am Freitag zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg sah es als erwiesen an, dass er am Nikolaustag 2019 den Familienvater Roland S. am Königsplatz mit einem Faustschlag ins Gesicht tödlich verletzt hatte.

Die Jugendkammer sprach den Jugendlichen der Körperverletzung mit Todesfolge und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das verhängte Strafmaß blieb allerdings unter dem von sechs Jahren, das Staatsanwaltschaft und Nebenkläger am Donnerstag gefordert hatten. Halid S. nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.

Die Tat im Dezember 2019 hatte im ganzen Land für Aufsehen und Entsetzen gesorgt und Debatten über die Themen Gewaltkriminalität und Migration befördert. Kollegen des Opfers von der Augsburger Berufsfeuerwehr sowie zahlreiche weitere Feuerwehrleute hatten des Opfers gedacht.

Das Gericht legte es Halid S. auch negativ aus, dass er nach der Tat im Gefängnis immer wieder Regelverstöße begangen habe. Dabei soll er sich auch gegenüber einem Mitgefangenen damit gebrüstet haben, schon einmal jemanden totgeschlagen zu habe. Der Richter sprach von einer "massiven Aggressionsproblematik", die noch im Gefängnis therapiert werden müsse.

Die beiden Mitangeklagten Gö­kalp A. (18) und Kevin C. (20) verurteilte das Gericht zu Bewährungsstrafen. Der 18-Jährige wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte auf den Freund des Todesopfers eingeschlagen, der sich nach dem tödlichen Schlag noch eine kurze Auseinandersetzung mit der Gruppe Jugendlicher geliefert hatte. Der Mann hatte einen Bruch des Jochbeins und der Kieferhöhle erlitten. 

Der 20-Jährige C. geht zunächst ebenfalls frei aus dem Verfahren, weil auch sein Urteil zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sollte sich der 20-Jährige in dieser Bewährungszeit etwas zuschulden kommen lassen, kann er auch für die Tat am Königsplatz noch verurteilt werden. C. hatte ebenfalls auf den Freund des Todesopfers eingeschlagen, dabei aber nicht getroffen.

Die Überwachungskameras am Königsplatz hatten die Gewalttaten im Dezember aufgezeichnet. Das Gericht erklärte, dass es nur durch diese Aufnahmen möglich gewesen sei, das tatsächlich Geschehene zu überprüfen, und sprach sich damit deutlich für die Videoüberwachung öffentlicher Plätze aus.

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