Deutsche Sicherheitsbehörden hatten schon vor der tödlichen Messerattacke in Dresden Anfang Oktober Warnungen vor dem mutmaßlichen Attentäter erhalten. Eine Bundesbehörde habe einen Hinweis zu dem späteren Attentäter nicht weitergeleitet, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag in Berlin. Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung warnte ein Partnerdienst, dass der junge Syrer Abdullah al-H. H. möglicherweise in die Planung eines Terroranschlags verwickelt sei. Der deutsche Auslandsnachrichtendienst BND habe diese Information aber nicht an den Verfassungsschutz oder die sächsischen Landesbehörden weitergegeben.
Dieses schwerwiegende Versäumnis wird auch in der Bundesregierung als "Fehler" betrachtet. Zum Zeitpunkt des Hinweises saß der mutmaßliche Täter gerade in Haft.
Weiterhin war der radikale Islamist von der Polizei als Gefährder und in der höchsten Risiko-Kategorie eingestuft gewesen. Sein Fall wurde laut dpa mehrfach in gemeinsamen Besprechungen von Vertretern der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern erörtert. Als Gefährder bezeichnen die Sicherheitsbehörden Menschen, denen sie schwerste politisch motivierte Straftaten bis hin zum Terroranschlag zutrauen.
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Am 4. Oktober waren in Dresden zwei Männer, ein homosexuelles Paar aus Nordrhein-Westfalen, Opfer einer Messerattacke geworden. Ein 55-Jähriger aus Krefeld starb, ein weiterer Mann (53) aus Köln überlebte schwer verletzt. Unter Tatverdacht steht der junge Syrer. Die Ermittler vermuten ein islamistisches Motiv. Zielfahnder nahmen den mutmaßlichen Attentäter am 20. Oktober fest. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen übernommen.
Der BND soll den Warnhinweis den Berichten von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung zufolge bereits im August 2019 erhalten haben. Demnach soll Abdullah al-H. H. einer der Terrorrekruten einer in Dresden lebenden Anhängerin der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) gewesen sein.
Der deutsche Nachrichtendienst nahm den Hinweis den Berichten zufolge mit großem Interesse auf. Die Begründung, dass dieser dann in der Behörde versickerte, habe mit einer ganz ähnlichen, früheren Warnung des gleichen Dienstes zu tun. So wollte die Sachbearbeiterin im BND mit dem Hinweisgeber klären, ob es sich möglicherweise um ein Missverständnis oder eine Verwechslung handelte – erhielt aber keine Antwort. Daraufhin soll die Warnung liegen geblieben und nicht an den Verfassungsschutz oder zuständige Landesbehörden in Sachsen weitergeleitet worden sein, da der Hinweis in den Sitzungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin zu Abdullah al-H. H. nicht besprochen wurde.
Erst Mitte August beging ein islamistisch motivierter Iraker auf der Berliner Stadtautobahn einen Anschlag mit einem Auto, bei dem er andere Fahrzeuge rammte und mehrere Menschen verletzte.
Die Sicherheitslage in Deutschland ist nach dem islamistischen Anschlag in Nizza nach Angaben des Bundesinnenministeriums unverändert. Es gebe seit längerer Zeit eine angespannte abstrakte Bedrohungslage, wonach jederzeit mit Anschlägen zu rechnen sei, sagte ein Sprecher am Freitag in Berlin. Hinweise auf eine Verbindung des mutmaßlichen Täters von Nizza gebe es nach seiner Kenntnis nicht.
"Auch in Deutschland besteht die Gefahr durch den islamistischen Terrorismus unverändert fort – das hat uns erst kürzlich der Mord von Dresden auf schmerzliche Weise wieder vor Augen geführt", hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) der dpa nach dem Attentat von Nizza gesagt.
Nach mehreren rechtsextremistischen Anschlägen, so der akribisch geplante Mord des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und damit zusammenhängend unter anderem ein Messerangriff auf einen Flüchtling aus dem Irak, sowie die ebenfalls prominenteren Fälle in Halle und Hanau hatten Sicherheitsbehörden zwar betont, dass in Deutschland vom Rechtsextremismus die höchste Sicherheitsbedrohung ausgehe. Seehofer warnte gleichwohl wiederholt, dass auch die islamistische Bedrohung weiter bestehe.
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