Berliner Mieten dürfen gedeckelt werden: Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Die in Berlin geltenden Vorschriften im Rahmen des Mietendeckels können nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie geplant in Kraft treten. Der Mietendeckel in Berlin sieht ab Ende November eine Senkung von überhöhten Mieten vor.

Kurz vor Inkrafttreten der zweiten Stufe des Berliner Mietendeckels hat das Bundesverfassungsgericht einen vorläufigen Stopp abgelehnt. Die Richter in Karlsruhe wiesen den Eilantrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab, die in Berlin 24 Wohnungen vermietet.

Die Beschwerdeführerin hat schon nicht dargelegt, dass ihr im Fall der Ablehnung ihres Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht droht. Ungeachtet dessen wurden auch für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins keine solchen Nachteile aufgezeigt", hieß es zur Begründung am Donnerstag.

Die Beschwerdeführerin muss nach ihren Darlegungen für 13 ihrer 24 Wohnungen die Miete absenken.

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Das Berliner "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen" besteht aus zwei Teilen. Zum einen gilt eine Höchstgrenze für Neuvermietungen.

Seit dem 23. Februar sind in Berlin Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der rot-rot-grüne Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen.

Die zweite Stufe tritt am 22. November in Kraft, ab diesem Datum sind überhöhte Mieten verboten. Dies gilt, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über der Obergrenze liegt. In schätzungsweise mehr als 340.000 Wohnungen der Hauptstadt ist dies der Fall.

Das Abgeordnetenhaus in Berlin hatte Ende Januar mit der Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und Linken die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Nur Neubauten seit 2014 und öffentlich geförderte Wohnungen sind davon ausgenommen. Bei stark überteuerten Mieten weit über den festgelegten Obergrenzen kann eine Absenkung erzwungen werden.

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Wie in anderen deutschen Städten können sich in Berlin viele Menschen das Wohnen kaum mehr leisten, einkommensschwache Bevölkerungsschichten werden immer öfter aus dem Stadtbereich vertrieben.

Zunehmend werden aufgrund dieser auch für immer mehr Familien existenzbedrohlichen Situation drastische Forderungen laut. Insbesondere Wohneigentum zu Spekulationszwecken wird angeprangert, Menschen besetzen leerstehende Wohnungen.

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" will Unternehmen "vergesellschaften", die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, und das mit einem Volksbegehren durchsetzen. In einem ersten Schritt hatte sie im Vorjahr 77.000 Unterschriften eingereicht, um den Start des Volksbegehrens zu beantragen. Die vorgeschriebene rechtliche Prüfung durch die Innenverwaltung zog sich deutlich länger als ein Jahr hin. Nach Angaben der Innenverwaltung ergab die Zulässigkeitsprüfung im September, dass das Volksbegehren formal zulässig ist.

Im Vergleich der EU-Länder sind die Menschen in Deutschland, wo sehr viele Menschen zur Miete wohnen, stark von hohen Wohnkosten betroffen. Rund 11,4 Millionen Personen lebten 2019 in Haushalten, die von hohen Wohnkosten finanziell überlastet waren, teilte das Statistische Bundesamt am Donnerstag mit. Das seien knapp 14 Prozent der Bevölkerung. Eine Überbelastung bei Wohnkosten sieht die Behörde, wenn ein Haushalt mehr als 40 Prozent des verfügbaren Einkommens für das Wohnen ausgibt – unabhängig davon, ob die Betroffenen zur Miete oder in den eigenen vier Wänden leben und etwa einen Kredit abzahlen. Im Schnitt wendete die Bevölkerung in Deutschland im vergangenen Jahr rund 26 Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete und Nebenkosten beziehungsweise den Unterhalt ihres Wohneigentums auf, so die Wiesbadener Statistiker.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde betont, dass Wohnen möglich bleiben muss, unter anderem durch bezahlbare Mieten und Kündigungsschutz.

Stefan Körzell, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund, forderte erneute Hilfen der Politik. "Angesichts des neuen Lockdowns muss die Bundesregierung schnellstens den pandemiebedingten Kündigungsschutz für Mietverhältnisse wieder einführen." Es sei ein großer Fehler gewesen, diese Regelung im Juni auslaufen zu lassen.

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