Die COVID-19-Pandemie machte Jens Spahn zum mächtigsten Minister des Kabinetts unter Kanzlerin Angela Merkel. Die vom Bundestag im März beschlossene "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt den Bundesgesundheitsminister zu Sonderrechten, die vor einem Jahr aus verfassungsrechtlicher Sicht noch undenkbar waren.
Diese bisher zeitlich begrenzten Sonderrechte will Jens Spahn nun auf unbestimmte Zeit verlängern. So heißt es in einem aktuellen Gesetzesentwurf, der verschiedenen Medien vorliegt und derzeit zwischen den verantwortlichen Ministerien abgestimmt wird, die bisherigen Regelungen sollten – "unter der Voraussetzung, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist" – "verstetigt" werden. Sowohl zu der Frage, ob sie die Existenz dieses Gesetzesentwurfes bestätigen könne, als auch was der Terminus "verstetigt" konkret beinhaltet, wollte sich die Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit während der Bundespressekonferenz aber nicht äußern.
Des Weiteren fragte der freie Journalist Boris Reitschuster den Regierungssprecher Steffen Seibert mit Verweis auf die Verurteilung von Polizeigewalt in Weißrussland, ob Kanzlerin Angela Merkel auch die "sehr rabiaten Szenen" von Polizeieinsätzen bei der Querdenker-Demonstration am vergangenen Wochenende in Berlin "mit Sorge" sehe. In seiner Antwort gab sich der Regierungssprecher recht kurz angebunden. Er verwahrte sich gegen jeden Vergleich Deutschlands mit Weißrussland und erklärte zu den Polizeimaßnahmen in Berlin:
Ich habe dazu nichts zu sagen.