Ein Beamter der Kriminalpolizei in Bayern wurde von einem Gericht wegen Strafvereitelung im Amt zu elf Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53-jährige Mann aus der Abteilung Staatsschutz ein nötiges Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Beamten nicht eingeleitet hatte, obwohl dieser Urheber eines rassistischen Chats war. Der Beamte hatte selbst eine Vielzahl an NS-Devotionalien in seinem Amtszimmer angebracht, weswegen das Gericht ihn außerdem wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilte. In diesem Zimmer sollen laut Anklageschrift Vernehmungen stattgefunden haben, sodass die Hitlerbilder, Hakenkreuze und SS-Runen auch von Besuchern gesehen wurden. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht gehe davon aus, dass die Ansammlung von NS-Devotionalien im Haus bekannt gewesen sei. Ob eine Ermittlung wegen Strafvereitelung gegen die Beamten eingeleitet wurde, die das Zimmer mutmaßlich arbeitsbedingt ebenfalls betraten und die NS-Devotionalien sahen, ging aus den bisher veröffentlichten Meldungen nicht hervor.
In seinem letzten Wort vor Gericht habe sich der Kripobeamte für einen "Ermittlungsfehler" entschuldigt und sich von rechtem Gedankengut distanziert. Seit dem Jahr 2015 sollen in seinem Dienstbüro zwei Bilder von Adolf Hitler, zehn Hakenkreuze und eine SS-Rune vorzufinden gewesen sein.
Gegen den Beamten, der Nutznießer der Strafvereitelung gewesen war, wurde wegen Volksverhetzung ermittelt: In einer WhatsApp-Gruppe hatte sich dieser rassistisch über Muslime geäußert. Laut staatsanwaltlichen Ermittlungen schickte er im Februar 2018 einem anderen Beamten volksverhetzende Inhalte mit der Aufforderung, diese zu teilen. In dieser Nachricht sollen die in Deutschland lebende Muslime pauschal herabgewürdigt sowie beschimpft worden sein. Außerdem soll das Recht von Muslimen bestritten worden sein, als gleichwertige Personen in der staatlichen Gemeinschaft zu leben.
Das fällige Strafverfahren wurde von dem nun verurteilten Beamten nicht eingeleitet, weil er nach eigenen Behauptungen nicht mehr habe feststellen können, von welchem Absender die Nachricht stamme.
Die Ermittlungen wurden von einer Kollegin des Beamten angestoßen, der von der Verteidigung vorgeworfen wurde, sich die Anschuldigungen zusammenzureimen. Außerdem, so die Verteidigung, habe der Angeklagte lediglich schlecht ermittelt, da er ein Programm zur Auswertung von Chat-Nachrichten nicht beherrsche. In seinem Bericht hatte der betreffende Staatsschutzbeamte noch angegeben, sein Kollege sei der Empfänger und nicht Absender der Nachricht gewesen.
Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer davon, dass etwas "vertuscht" werden sollte, und nannte als Motiv den "falsch verstandenen Korpsgeist" der Polizei, den man ähnlich bei der Bundeswehr finde. Sie geht dementsprechend nicht von einem Einzelfall aus.
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