Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte angesichts steigender Zahlen:
Wir haben die entscheidende Erkenntnis gewonnen, dass Kitas selbst keine Infektionsherde und Kinder keine Infektionstreiber sind.
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus würden die Angestellten der Kindertagesstätten gut befolgen. Hierzu zählt das regelmäßige Lüften und Desinfizieren. Auch bei leichten Erkältungserscheinungen der Kinder wie Schnupfen werden diese nicht gleich nach Hause geschickt. Dazu müssten die Kinder auch noch weitere Symptome wie Fieber und Husten haben.
"Das Kind hat Schnupfen!" – über Monate hieß das für viele Eltern automatisch, ihren Nachwuchs daheim betreuen zu müssen. Kitas und Schulen schickten Mädchen und Jungen auch bei nur leichten Erkältungssymptomen aus Sorge vor einer Corona-Infektion wieder nach Hause oder nahmen sie gar nicht erst auf. Inzwischen können Mütter und Väter bundesweit etwas aufatmen: In den meisten Bundesländern dürfen Kinder auch mit einer Schnupfnase in Schule und Kita. Es gibt inzwischen eindeutige Empfehlungen. In Sachsen-Anhalt heißen diese "Schnupfenpapier".
Präventiv werde man derzeit keine Kindertagesstätten und Horte schließen:
Der Regelbetrieb ist gut verlaufen und soll weiterhin aufrechterhalten bleiben.
Der Gesundheitsminister Jens Spahn wies das Personal der Betreuungseinrichtungen an, sich gegen Grippe impfen zu lassen.
Schulen erhalten Infoblatt zum "richtigen Lüften"
Als vorbeugende Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus muss in Schleswig-Holsteins Schulen künftig alle 20 Minuten im Unterricht gelüftet werden sowie während der gesamten Pausen. Ein Infoblatt "Richtiges Lüften" sei am Donnerstag an die Schulen versandt worden, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Freitag in Kiel. Das Lüften innerhalb des Unterrichts solle mit weit geöffneten Fenstern drei bis fünf Minuten dauern. Nach derzeitigen Erkenntnissen sei dies die wirksamste Methode gegen eine Anreicherung von Aerosolen in den Klassenräumen. Eine Sprecherin des Ministeriums betonte, die Schulen seien per Erlass verpflichtet, die neuen Regelungen umzusetzen.
Am Montag beginnt nach den Herbstferien in Schleswig-Holstein wieder die Schule. Dann gilt ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Diese Maßnahme ist zunächst auf 14 Tage beschränkt.
(rt deutsch/dpa)