In Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.
Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Zuvor hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits angekündigt, das geltende Beherbergungsverbot etwas zu lockern. Er sagte am Donnerstag im Stuttgarter Landtag, man werde grundsätzlich daran festhalten – mit einer Ausnahme. Für Geschäftsreisen solle es aufgehoben werden.
Die Ausnahmeregelung soll bis zum 8. November gelten. Bei ihrem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch in Berlin konnte sich die Runde der Regierungschefs auf keinen einheitlichen Kurs beim Thema Beherbergungsverbot einigen. Es soll nach den Herbstferien erneut diskutiert werden. Bund und Länder hatten sich aber unter anderem auf eine Ausweitung der Maskenpflicht, eine Begrenzung der Gästezahl bei privaten Feiern, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und eine Sperrstunde für die Gastronomie verständigt.
Die sächsische Landesregierung kündigte unterdessen nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an, das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten aufzuheben. Die Regelung soll ab Samstag gelten.
Handwerk kritisiert Beherbergungsverbot
Scharfe Kritik gab an dem Beherbergungsgesetz kam vom Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Dieser sprach am Donnerstag von einem "intransparenten" und im Einzelnen vor Ort kaum umsetzbaren Instrument. Es berge die Gefahr in sich, die notwendige breite Zustimmung der Bevölkerung zu den Maßnahmen massiv zu schwächen.
Wollseifer erklärte weiter, die Betriebe bräuchten Planungssicherheit, damit sie sich im Rahmen der gegebenen Umstände bestmöglich wirtschaftlich betätigen könnten:
Sie müssen sich dabei auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, anstatt sich zeitraubend mit der Recherche nach für sie gültigen Regeln zu befassen.
Zum rechtlichen Grundlage der Beherbergungsverbote erklärte der Berliner Rechtsanwalt Dr. Heinze gegenüber RT Deutsch:
Unabhängig davon, dass es für die Grundrechtseingriffe durch Beherbergungsverbote bereits an einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage durch den zuständigen Gesetzgeber fehlt, sind diese in ihrer Willkür zudem unverhältnismäßig und bereits deshalb verfassungswidrig.
Eilverfahren und Klagen der Hotelbranche müssten daher "bei rechtlicher Betrachtung" zum Erfolg führen, so der Anwalt.
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(rt/dpa)