Transparency International: Deutschland lässt bei Korruptionsverfolgung seiner Unternehmen nach

Laut Transparency International hat Deutschland bei der Strafverfolgung seiner Unternehmen, die im Ausland Bestechungsgelder zahlen, nachgelassen. Im jüngsten Bericht attestiert die Nichtregierungsorganisation der Bundesrepublik lediglich eine "moderate Umsetzung".

Am Dienstag hat die Nichtregierungsorganisation Transparency International ihren Bericht "Exporting Corruption" (zu Deutsch etwa "Korruptionsexporte") vorgestellt. Darin untersucht die Organisation die entsprechenden Aktivitäten von 47 Ländern, von denen 43 die Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unterschrieben haben. Das Ausmaß der Umsetzung des Abkommens wird mit "aktiv", "moderat", "begrenzt", "niedrig" oder "null" bewertet.

Laut dem jüngsten Bericht soll die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen und der eröffneten Verfahren gegen große Unternehmen in den vergangenen Jahren in Deutschland abgenommen haben. Transparency-Vorstandsmitglied Angela Reitmaier sagte am Dienstag:

Deutschland war seit dem ersten Bericht im Jahr 2005 immer als aktiver Verfolger eingestuft worden. Jetzt bescheinigt der Bericht dem Land lediglich eine moderate Umsetzung.

Sie kritisierte zudem, dass Ermittlungen und Urteile nur selten öffentlich werden:

Wir fordern deshalb schon seit Langem eine Veröffentlichung von Gerichtsurteilen.

Die NGO begründete die Einstufung in jene Kategorie damit, dass Deutschland zwar gegen Einzelpersonen in Unternehmen bei Korruptionsvorwürfen vorgehe. Die Verfolgung des gesamten Unternehmens liege aber im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Reitmaier forderte auch hier einen Verfolgungszwang. Transparency International zufolge ist ein weiterer Schwachpunkt Deutschlands ein mangelhaftes Transparenzregister.

Russland fiel im Bericht der NGO in die Kategorie "niedrige oder keine Umsetzung", weil es im Zeitraum von 2016 bis 2019 nur eine Korruptionsuntersuchung eröffnet habe, zu der das russische Justizministerium aber keine weiteren Details bekanntgegeben habe. 

Mehr zum ThemaWissenschaftsberater der britischen Regierung hat Anteile an Vakzinproduzent mit Regierungsauftrag