Lübcke-Mord: Wegen Beihilfe angeklagter Markus H. auf freiem Fuß – "Kaum zu ertragen für Familie"

Im Prozess um das "Lübcke-Attentat" wurde der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. aus der Haft entlassen. Er soll den mutmaßlichen Täter Stephan Ernst beeinflusst haben. Das Gericht sehe keine ausreichenden Beweise für seine Mitschuld.

Im Fall des ermordeten CDU-Politikers Walter Lübcke wurde der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. aus der Untersuchungshaft entlassen. Ihm wurde vorgeworfen, den als Täter angeklagten Stephan Ernst ideologisch beeinflusst und aufgehetzt zu haben.

Anders als Ernst äußerte sich H. in dem Verfahren bisher nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.

Der Anwalt der als Nebenkläger auftretenden Hinterbliebenen des CDU-Politikers, Holger Matt, sagte noch am Mittwoch zuvor, dass nach dem bisherigen Prozessverlauf und der Beweissicherung die Nebenklage zu der Beweiswürdigung komme, "dass beide Angeklagte den Mord gemeinschaftlich geplant und begangen haben". Außerdem habe ein Sprecher der Lübckes auf einer Presserunde erklärt, wie sehr eine solche Entscheidung den Hinterbliebenen zusetzen würde. Für sie stehe fest, dass H. in der Tatnacht zusammen mit Ernst auf der Terrasse war, wo der CDU-Politiker getötet wurde.

Laut dem Spiegel widersetzen sich die Richter des 5. Strafsenats mit der Aufhebung des Haftbefehls der Einschätzung der Bundesanwaltschaft, die H. in der Anklage psychische Beihilfe vorwirft.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es keinen hinreichenden dringenden Tatverdacht gegen ihn gebe; die bisherige Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass H. es "für möglich gehalten" habe, dass Ernst Lübcke töten würde. Der Vorwurf der Beihilfe sei deshalb "nicht mehr in hohem Maße wahrscheinlich", wie das Oberlandesgericht Frankfurt entschied.

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In der betreffenden Mitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt heißt es:

Der Senat begründet die Aufhebung des Haftbefehls mit dem bisherigen Ergebnis der seit dem 16.6.2020 durchgeführten Hauptverhandlung. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass Markus H. nicht mehr dringend verdächtig sei, sich der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht zu haben. Beihilfe setze in subjektiver Hinsicht voraus, dass Markus H. eine Tötung von Dr. Lübcke durch Stephan E. zumindest für möglich gehalten habe. Dies sei nicht mehr in hohem Maße wahrscheinlich. (…) Die weiteren bisher in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse ließen nicht den Schluss zu, Markus H. habe die Tat für möglich gehalten.

In der Mitteilung heißt es weiter:

Zwar sei der Angeklagte Markus H. weiterhin dringend verdächtig, an einer nicht schussfähigen Maschinenpistole ein Griffstück befestigt zu haben, für das er nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügte. Die Straferwartung wegen des dadurch wahrscheinlich verwirklichten Waffendelikts sei jedoch so gering, dass nach einer Untersuchungshaft von einem Jahr und drei Monaten die weitere Fortdauer der Untersuchungshaft zu der im Verurteilungsfalle zu erwartenden Strafe außer Verhältnis stehe.

Wie der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel ankündigte, muss H. weiterhin an den Verhandlungen im Lübcke-Prozess teilnehmen.

Ein Sprecher der Familie Lübcke erklärte, dass die Angehörigen "fest davon überzeugt [seien], dass die Tat von beiden Angeklagten gemeinschaftlich geplant und gemeinschaftlich verübt worden ist", und kritisierte die Entlassung von H. als "kaum zu ertragen". Der Sprecher soll außerdem von einem "Geständniswirrwarr" gesprochen haben sowie davon, dass es "sehr bitter [sei]", dass es deswegen nun zu einer Haftentlassung komme.

Ernst und H. waren frühere Arbeitskollegen.

Bei der Durchsuchung der Wohnung von H. wurden zahlreiche NS-Devotionalien gefunden. Auf seinem Computer entdeckten die Ermittler zahlreiche Texte mit rechtsextremen und antisemitischen Inhalten. H. habe ihn auch zu gemeinsamen Schießübungen im Wald mitgenommen, habe Ernst in seinen Geständnissen angegeben.

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