NGO Reporter ohne Grenzen kritisiert BND-Gesetz: Mangelnder Schutz für Journalisten

Als Berufsgeheimnisträger sollten Journalisten vor Spionage geschützt sein. Im BND-Gesetzentwurf gibt es jedoch eine Reihe von Definitionen für nicht schützenswerte Journalisten. Diese sind laut Reporter ohne Grenzen politisch umkämpft und variabel auslegbar.

Nachdem das oberste Gericht das bisherige BND-Gesetz für nicht verfassungskonform befunden hatte, hat das Kanzleramt jüngst einen neuen Entwurf in Ressortabstimmung gegeben. Diesen sieht die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF), die sich für Pressefreiheit einsetzt, jedoch als einen "Versuch der Bundesregierung, dem Bundesnachrichtendienst auch künftig größtmögliche Freiheiten bei der Überwachung journalistischer Kommunikation im Ausland zu gewähren".

Wie die Organisation mitteilte, gehe der jetzt vorgelegte BND-Gesetzentwurf des Bundeskanzleramts "am Geist des Verfassungsgerichtsurteils vom Mai dieses Jahres vorbei".

Laut Bundesverfassungsgericht sollte mit dem BND-Gesetz auch die Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Geistlichen vor Überwachung besser geschützt werden. Weil die Pressefreiheit ohne Informantenschutz kaum zu gewährleisten sei, solle "ein gezieltes Eindringen in solche schutzwürdige Vertraulichkeitsbeziehungen" nur noch mit sehr triftigen Gründen stattfinden können, so die Verfassungsrichter.

Gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf behält sich das Kanzleramt jedoch vor, "als Journalisten getarnte Vertreter fremder Nachrichtendienste" abzuhören. Besonderer Schutz gelte nur für Journalisten, die frei und unabhängig arbeiteten – und nicht für jene Medienvertreter, die Staatspropaganda und gezielt "Fake News" verbreiteten oder gar für ausländische Nachrichtendienste tätig seien, so der Gesetzentwurf. Nicht schutzwürdig seien somit Journalisten, die "für den sogenannten Islamischen Staat tätig sind oder unter dem Deckmantel des Journalismus bewusst Fake News" produzieren, "um auf diese Weise im Auftrag einer ausländischen Macht auf die inländische Bevölkerung einzuwirken und destabilisierend zu wirken".

Dies gilt erst recht hinsichtlich Vertretern staatlicher Presseorgane autoritärer Staaten oder als Journalisten getarnten Vertretern fremder Nachrichtendienste, für die bereits der persönliche Schutzbereich des Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht eröffnet ist.

Möglichst viel Überwachung von Journalisten

Das Kanzleramt will dem deutschen Auslandsgeheimdienst nun weiterhin maximale Ermessensspielräume einräumen und legt die vom Gericht zugelassenen Ausnahmen sehr weit aus. Zugleich will die Regierung sogar Hackerangriffe des BND legitimieren, die bislang nicht gesetzlich geregelt sind, so die Kritik von Reporter ohne Grenzen.

Damit wolle das Kanzleramt "offenkundig jeden Millimeter an Spielraum innerhalb der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nutzen, um dem BND auch künftig möglichst viel Überwachung von Journalistinnen und Journalisten zu erlauben", so Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen.

Dem höchstrichterlichen Auftrag, berechtigte Sicherheitsinteressen und die Pressefreiheit in ein demokratisches Verhältnis zu setzen, wird dieser Gesetzentwurf nicht gerecht.

Zwar hatte Karlsruhe der Regierung hier Gestaltungsspielraum gegeben. Sie könne den Schutz auf Personen beschränken, "die tatsächlich schutzwürdig sind, deren Tätigkeit also durch die Freiheit und Unabhängigkeit gekennzeichnet ist, die den besonderen grundrechtlichen Schutz dieser Institutionen rechtfertigen". Allerdings legt der Gesetzentwurf die Beurteilung seiner definitorischen Abgrenzung von Journalisten, deren Tätigkeiten "durch Freiheit und Unabhängigkeit gekennzeichnet sind", weitgehend in die Hände der Überwacher.

Laut der Europäischen Normungsorganisation CEN, auf die sich RSF bezieht, gehören zu den Kriterien für glaubwürdigen Journalismus unter anderem Transparenz über Eigentumsverhältnisse und Einnahmequellen, Mindestanforderungen an journalistische Ethik und redaktionelle Abläufe, darunter der Umgang mit Korrekturen und die Kennzeichnung von Meinungsbeiträgen oder bezahlten Inhalten. Das Kanzleramt möchte dem Geheimdienst jedoch zudem beispielsweise Vertreter staatlicher Presseorgane autoritärer Staaten preisgeben, wobei offenbar ebenfalls die Definition solcher in den Händen des BND liegen würde.

Problematisch am Entwurf des Kanzleramts sei insbesondere, dass Verbreiter von "Fake News" für nicht schützenswert erklärt werden. Nicht nur ist dieser Begriff politisch umkämpft und variabel auslegbar, er eröffnet dem BND auch weitreichende Spielräume, über die politische Legitimität journalistischer Inhalte zu richten, so Reporter ohne Grenzen.

Der Gesetzentwurf, den die Nachrichtenseite netzpolitik.org veröffentlichte, rief Kritik von mehreren Seiten hervor. Er stelle eine neue "Lizenz zum Hacken" dar, so netzpolitik.org.