Im Prozess um die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke wurde heute der Anwalt Mustafa Kaplan, Verteidiger des mutmaßlichen Täters Stephan Ernst, als Zeuge befragt. Gegenstand der Befragung war die Rolle des inzwischen entpflichteten Verteidigers Frank Hannig, welchem Kaplan heute anlastete, "eine Lüge produziert zu haben". Hannig habe ihm erklärt, sich Teile des Geständnisses ausgedacht und somit falsche Aussagen erfunden zu haben.
Laut diesen Aussagen hätte der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. den tödlichen Schuss abgegeben und nicht Stephan Ernst. Hannig selbst soll an einem anderen Tag vor Gericht befragt werden. Er war als Verteidiger zuvor entpflichtet worden, da er eigenmächtig Anträge an das Gericht stellte, welche das Vertrauen "auf Dauer zerstört" hätten.
Eine Aussage des ersten Anwalts Dirk Waldschmidt wurde noch erwartet. Diesem wurde vorgeworfen, finanzielle Unterstützung versprochen zu haben, sollte Markus H. nicht belastet werden. Die Befragung Waldschmidts war abgebrochen worden, als bekannt wurde, dass er bereits die Ehefrau des Angeklagten in einem früheren Verfahren vertreten hatte und sich wegen der somit gegebenen anwaltlichen Schweigepflicht zu wesentlichen Fragen gar nicht mehr äußern dürfte. Waldschmidt ist als Anwalt rechtsextremer Gewaltverbrecher bekannt, und ihm wurde bereits angelastet, Zeugen massiv beeinflusst zu haben.
Im Bereich der rechtsextremen Gewaltverbrechen sind auch die anderen beteiligten Anwälte keine Unbekannten: Kaplan vertrat die Nebenklage eines der Opfer im Rahmen der NSU-Prozesse um den Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße. Der Anwalt Alexander Hoffmann des Nebenklägers im aktuellen Prozess um den Messerangriff auf den Iraker Ahmad E. war ebenfalls Opferanwalt im genannten NSU-Prozess – die beiden Kollegen stehen sich nun als Kontrahenten gegenüber.
Nicole Schneiders, im NSU-Prozess Verteidigerin des Angeklagten Ralf Wohlleben, ist nun für Markus H. der Rechtsbeistand.
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