Berlin: Maskenplicht bei Demonstrationen und weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Bei Demonstrationen in Berlin mit mehr als 100 Teilnehmern gilt künftig in Berlin eine Maskenpflicht. Es soll Ausnahmen geben, etwa für Autokorsos. Auch bei Veranstaltungen unter 100 Personen muss eine Maske getragen werden, wenn Parolen skandiert oder Lieder gesungen werden.

Der Berliner Senat verschärft seine Infektionsschutzverordnung. So gilt künftig in Berlin eine Maskenpflicht bei Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmern. Bei Veranstaltungen mit weniger als 100 Menschen muss dann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn Parolen skandiert oder Lieder gesungen werden. Von der Maßnahme sollen etwa Autokorsos und Fahrrademos augenommen werden.

Nach der bisherigen Corona-Verordnung in Berlin war Teilnehmern von Demonstrationen nicht vorgeschrieben, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die nun beschlossene Verschärfung der Auflagen erfolge demnach als Reaktion auf die Demonstrationen am vergangenen Wochenende. Nach Angaben der Behörden hätten wenige Teilnehmer die Abstandsregeln befolgt oder die zwischenzeitlich von der Polizei erlassene Maskenpflicht eingehalten. Zehntausende hatten am Wochenende in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung protestiert. Eigentlich wollten die Berliner Behörden die Versammlungen verbieten, sie unterlagen jedoch vor Gerichten.

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Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte bereits am Montag angekündigt, eine Maskenpflicht für Demonstrationen zu befürworten.

Auch im Bereich der Gastronomie gibt es Verschärfungen: So müssen künftig Restaurant- und Kneipenbetreiber in der Freiluft-Gastronomie ebenfalls Gästelisten zur sogenannten Kontaktnachverfolgung führen. Gleichzeitig würden Gäste dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Sie können nicht mehr reinschreiben Mickey Maus oder irgendwas", sagte Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD).

Andernfalls drohe ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Wenn es um private Feiern geht, wurde dagegen keine neu Obergrenze festgelegt. Die bereits vor längerer Zeit beschlossene Obergrenze für private wie kommerzielle Veranstaltungen von 750 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und 5.000 Teilnehmern im Freien bleibt bestehen. Stattdessen muss aber für Veranstaltungen und Feiern ab einer Größe ab 50 Teilnehmern künftig ein Hygienekonzept vorgelegt werden.

Auch bei privaten Feiern gilt die Abstandsregel von 1,50 Meter", erklärte Kalayci am Dienstag in Berlin. 

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