Hintergrund der Befürchtungen waren mehrere Medienberichte, darunter auch von der Neuen Westfälischen Zeitung, die ähnliche Vorfälle in Baden-Württemberg und Hessen meldete. Im ersten Fall soll es sich um eine Grundschule in Bruchsal im Landkreis Karlsruhe handeln, in der nach einem positiven Corona-Test bei einer Lehrerin zwei ganze Klassen unter häusliche Quarantäne gestellt wurden. Dabei habe die zuständige Gesundheitsbehörde den Eltern der Schüler bei Nichteinhaltung der Vorgaben mit einer zwangsweisen Unterbringung der Kinder in einer geschlossenen Einrichtung gedroht.
In einem zweiten Fall soll das Gesundheitsamt im Kreis Offenbach Eltern auf ähnliche Weise aufgefordert haben, ihre Kinder innerhalb des eigenen Haushaltes möglichst von den anderen Familienangehörigen in einem abgesonderten Raum zu separieren. Auch von gemeinsamen Mahlzeiten soll für die Dauer der Quarantäne verzichtet werden. Sollte ein Kontakt zwischen dem Kind und den anderen Haushaltsmitgliedern doch unvermeidbar sein, sei in diesem Fall ähnlich wie in öffentlichen Räumen eine Maskenpflicht zu befolgen.
Auf Rückfrage wiesen die zuständigen Behörden beider Kreise die Kritik an ihren Quarantäne-Vorgaben für Kinder zurück. Seinerseits reagierte der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) mit einer Stellungnahme, in der er das Vorgehen als "unverhältnismäßig" und "nicht hinnehmbar" bezeichnete und vor einer Verletzung der Kinderrechte warnte. DKSB-Präsident Heinz Hilgers erklärte:
Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt.
Hilgers betonte ferner, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unabdingbar sind, beharrte jedoch auf der Notwendigkeit, ältere Familienmitglieder in die Quarantäne-Maßnahmen einzubeziehen. Es sei bei Beschlussfassung im Kampf gegen die Corona-Krise vor allem wichtig, "dem Kindeswohl und den Kinderrechten Vorrang einzuräumen", schlussfolgerte Hilgers.
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