Lückenhafte Regulierung? Regierung beschließt schärfere Regeln für Fleischbranche

Nach einem neuen Gesetz der Bundesregierung soll es ab dem kommenden Jahr in der Fleischindustrie weder Werkverträge noch Leiharbeit geben. Für Arbeitsschutzkontrollen und Gemeinschaftsunterkünfte sind Mindestanforderungen vorgesehen.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die angekündigten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 keine Werkvertragsarbeiter und ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Dies gelte für die Bereiche Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung.

Darüber hinaus sollen die Betriebe verpflichtet werden, die Arbeitszeit elektronisch zu erfassen und bestimmte Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte zu erfüllen. Für Arbeitsschutzkontrollen soll es künftig eine Mindestquote geben. Nicht unter fünf Prozent der Betriebe sollen ab 2026 pro Jahr kontrolliert werden.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen Bußgelder. Ausdrücklich ausgenommen von ihnen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern. An dieser Einschränkung gab es in den sozialen Netzwerken bereits Kritik. So schrieb ein Nutzer, dass die Zerlegefirmen dann wohl in mehrere Tochterfirmen mit jeweils 49 Mitarbeitern aufgesplittet würden.

Hintergrund des Gesetzentwurfs sind die in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten wiederholten aufgetretenen Fälle von positiven Corona-Tests. Erst dadurch waren die längst bekannten Missstände bei den Arbeitsbedingungen und der Unterbringung der oft osteuropäischen Beschäftigten in den Fokus gerückt. Nach dem Beschluss der Regierung vom Mittwoch benötigt das Gesetz noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Die Fleischwirtschaft nannte die neuen Regelungen verfassungswidrig und warnte bereits vor deutlich steigenden Preisen für Fleischprodukte.

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