"Coronahilfspaket" für die Ärmsten: Jobcenter verhängen wieder Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher

Die Bundesagentur für Arbeit hat in Absprache mit dem Bundesarbeitsministerium Jobcenter angewiesen, mit sofortiger Wirkung Hartz IV-Beziehende im Bedarfsfall wieder mit Sanktionen zu belegen. Die Sanktionen waren Anfang April wegen der Corona-Krise vorübergehend ausgesetzt.

Mit scharfer Kritik und Empörung reagierten mehrere Sozialverbände auf die aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere der Paritätische Wohlfahrtsverband. So erklärte etwa Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes:

Sanktionen sind kontraproduktiv und treiben Menschen ins Elend. Es zeugt schon von außergewöhnlicher Kaltherzigkeit oder aber Lebensferne, wenn Menschen in der Grundsicherung trotz der offensichtlichen coronabedingten Mehrbedarfe nicht nur nach wie vor finanzielle Soforthilfe verweigert, sondern nun auch noch mit Leistungskürzungen gedroht wird. Statt bürokratischer Drangsalierung brauchen die Ärmsten dieser Gesellschaft endlich konkrete Hilfe.

Der Verband erinnerte in einer Stellungnahme zudem an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019, welches die Sanktionspraxis grundlegend infrage gestellt hatte. Die durch das Urteil notwendig gewordene gesetzliche Neuregelung steht allerdings bis heute aus. Aus Sicht des Verbandes sind die Sanktionen inhuman und in der Sache nicht zu rechtfertigen. Der Paritätische spricht sich infolge für eine ersatzlose Streichung aus und die Maßnahmen als "Rohrstockpädagogik aus dem vorletzten Jahrhundert" bezeichnet: 

Es wird höchste Zeit, dass wir diese antiquierte Rohrstockpädagogik aus dem vorletzten Jahrhundert überwinden und zu einem den Menschen zugewandten sanktionsfreien Hilfesystem gelangen.

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