Berlin beschließt Bußgeld für "Maskenverweigerer"

Der Berliner Senat hat am Dienstag ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro für sogenannte "Maskenverweigerer" beschlossen. Das Bußgeld gilt nicht nur für den öffentlichen Nahverkehr, sondern demnach auch für den gesamten Einzelhandel. Der Senat hat zudem eine neue Personenobergrenze gebilligt.

Im Vorfeld der Senatssitzung hatte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Sebastian Schlüsselburg, im rbb erklärt, dass dann nur noch diejenigen den öffentlichen Nahverkehr nutzen dürften, die einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das Argument der BVG, sie könne die Einhaltung der Maskenpflicht nicht kontrollieren, ließ Schlüsselburg nicht gelten. Die Fahrscheine würden schließlich auch kontrolliert, so der rechtspolitische Sprecher im rbb-Inforadio.

Mehr zum ThemaMeinungshoheit – Corona und die deutschen Medien

Im Vorfeld der Entscheidung hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Vorhaben hinterfragt und darauf hingewiesen, dass eine Durchsetzung des Bußgeldkataloges zur Maskenpflicht polizeilich kaum umsetzbar sei: 

Zudem sind am Dienstag auch eine Reihe von Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen worden. Nach Thüringen und Brandenburg fallen auch in Berlin die Kontaktbeschränkungen ganz weg. Bisher gilt, dass sich in der Hauptstadt wegen der Corona-Pandemie maximal fünf Personen aus mehreren oder nur Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. In den meisten anderen Bundesländern sind Kontakte noch auf zwei Haushalte oder auf bis zu zehn Personen beschränkt.