Landgericht Berlin: Rauswurf von Kalbitz aus der AfD war unzulässig

Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt. Kalbitz darf erst einmal Parteimitglied bleiben.

Andreas Kalbitz kann nun seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben. Das Berliner Landgericht hat einem Eilantrag des 47-jährigen Politikers auf eine einstweilige Verfügung gegen seinen Rauswurf aus der Partei stattgegeben. Kalbitz selbst war nicht vor Gericht erschienen.

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe.

Kalbitz hatte stets betont, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei.

Der 47-jährige war bis zur Annullierung seiner Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand Landesparteichef und Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag. Zwischenzeitlich wurde die Partei von seinen Stellvertretern Birgit Bessin und Daniel Freiherr von Lützow geführt. Die Landtagsfraktion hatte eigens ihre Geschäftsordnung geändert, damit Kalbitz auch als parteiloser Abgeordneter Mitglied bleiben konnte.

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(dpa/rt)