Bundesweiter Missbrauchsfall an Kleinkindern: Geschlossene Psychiatrie für Bundeswehrsoldaten

Im bundesweiten Kindesmissbrauchsfall Bergisch Gladbach ist ein 27-jähriger Soldat am Dienstag zu 10 Jahren Haft verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Der Soldat hatte teils schweren sexuellen Missbrauch an vier Kleinkindern in über 30 Fällen gestanden.

Der 27-Jährige hatte gestanden, kleine Kinder schwer missbraucht und Aufnahmen davon mit anderen Verdächtigen geteilt zu haben. Nun wurde der Mann am Dienstag in Nordrhein-Westfalen zu zehn Jahren Haft verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

Der Fall gehört zu einem bundesweiten Kinderpornografie-Tauschring. Bereits Ende April hatte in dem Missbrauchskomplex ein erster Prozess in Mönchengladbach gegen zwei Männer begonnen, die des sexuellen Kindesmissbrauchs in 79 Fällen angeklagt sind. Vor dem Landgericht Köln ist Anklage gegen einen Mann aus Bergisch Gladbach erhoben worden. Am Landgericht Kleve wurde Anklage gegen einen 61-Jährigen erhoben, der zuletzt in Xanten lebte.

Von einem siebenjährigen Mädchen soll der Soldat kinderpornografische Aufnahmen gemacht und Videos und Bilder von den Taten mit Chatpartnern geteilt haben. Der bundesweite Missbrauchs- und Kinderpornografie-Komplex war durch Ermittlungen in Bergisch Gladbach ins Rollen gekommen. Tatverdächtige gibt es mittlerweile in sämtlichen Bundesländern, zahlreiche weitere Urteile sollen folgen. Allein in Nordrhein-Westfalen spricht die Polizei von 21 Angeschuldigten, davon neun in Untersuchungshaft.

Opfer waren auch der kleine Stiefsohn und eine leibliche Tochter des Verurteilten

Opfer des nun Verurteilten waren seinen Angaben zufolge vor allem der kleine Stiefsohn und eine leibliche Tochter. Dabei habe er oft die Zeit genutzt, wenn seine Frau arbeiten war. Zu den Opfern gehörten demnach auch seine Nichte und die Tochter eines Chatpartners aus Bergisch Gladbach.

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft wegen verminderter Schuldfähigkeit gefordert und die anschließende Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie auf unbestimmte Zeit. Das Gericht ging über diese Forderung sogar noch hinaus. Die Verteidigung hatte für sieben Jahre Haft plädiert mit der Möglichkeit, auch noch später eine Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Beim Prozess in Moers weinte der sonst so kontrolliert wirkende Bundeswehrsoldat. Er sagte:

Ich kann mich dafür nur entschuldigen.

Er wisse nicht, wie es dazu habe kommen können. Er hoffe, dass die Kinder das verarbeiten könnten. Es tue ihm für seine Frau leid und auch, dass er seine Familie hintergangen habe.

(dpa/rt)