Interessenkonflikt? CDU-Kader und Konzernanwalt ist neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Am 15. Mai wurde Stephan Harbarth, langjähriges Mitglied des Bundestages sowie des Bundesvorstandes der CDU, in das höchste Richteramt der Bundesrepublik gewählt. Angela Merkel gratulierte. Doch die Wahl wirft Fragen auf. Vielen gilt der Konzernanwalt und CDU-Mann als befangen.

Stephan Harbarth war neben seiner langjährigen Tätigkeit als CDU-Bundestagsabgeordneter (von 2009 bis 2018) sowie im CDU-Bundesvorstand zudem bis zu seiner Berufung an das Bundesverfassungsgericht ein Geschäftsführer der Mannheimer Großkanzlei Schilling, Zutt & Anschütz. Zu Harbarths Mandanten zählten dort Großkonzerne wie BASF, VW, Südzucker und diverse Konzern-Aufsichtsräte. Der nunmehr frischgebackene Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der nie zuvor als Richter tätig war, soll laut Informationen des Handelsblatts, teils auf jährliche Einnahmen von mehr als einer Million Euro gekommen sein – wohlgemerkt neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter. 

Mehr zum ThemaVerhandlung über Hartz-IV-Sanktionen: Die Linke hält Verfassungsrichter Harbarth für befangen

RT Deutsch-Redakteur Florian Warweg wollte auf der aktuellen Bundespressekonferenz von der Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer wissen, ob Kanzlerin Angela Merkel die Kritik und Vorwürfe der Befangenheit angesichts der Biographie von Harbarth teilt. Zudem kam die Frage auf, ob die Kanzlerin es hinsichtlich der eigentlich etablierten Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative nicht als problematisch empfindet, dass neben dem CDU-Politiker Harbarth seit 2011 auch der ehemalige CDU-Ministerpräsident Peter Müller ebenfalls als Richter an Deutschlands höchstem Gericht tätig ist.