Die wegen der Coronavirus-Gefahr verhängten Quarantänevorschriften für Rückkehrer und Einreisende aus EU- und Schengen-Staaten nach Deutschland sollen bereits in den nächsten Tagen aufgehoben werden. Wer aus den betreffenden Staaten sowie aus Großbritannien einreist, soll von der Pflicht ausgenommen werden, sich zunächst für zwei Wochen in häusliche Quarantäne zu begeben. Darauf hätten sich die Länder mit dem Bund verständigt, teilte die nordrhein-westfälische Landesregierung am Donnerstagabend mit. Die Umsetzung der Regelung in den Ländern solle in den nächsten Tagen erfolgen. In Nordrhein-Westfalen gilt sie bereits seit Freitag 00:00 Uhr.
Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind neben den EU-Ländern auch Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Damit werden Reisen in die Nachbarländer wesentlich erleichtert.
Laschet: Erleichterung für die Menschen vor allem in den Grenzregionen
Zukünftig soll laut der nordrhein-westfälischen Landesregierung auch insgesamt das Infektionsgeschehen im Ausland stärker berücksichtigt werden. So würden auch Rückkehrer aus anderen Staaten von den Auflagen befreit, wenn das Robert Koch-Institut für diese Länder festgestellt habe, dass eine Quarantäne entbehrlich sei. Umgekehrt könne ein Wiedererstarken der Pandemie in den Mitgliedsstaaten der EU und den Schengen-Staaten dazu führen, dass es auch in Bezug auf diese Länder erneut zu Schutzmaßnahmen komme.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sprach von einem "Zeichen für gute Nachbarschaft und mehr Europa". Laschet erklärte:
Dies schafft Rechtsklarheit und ist eine große Erleichterung für die Menschen vor allem in den Grenzregionen und sendet ein Signal an unsere heimische Wirtschaft.
Der CDU-Politiker hatte sich mehrfach für Quarantänelockerungen und die Wiederbelebung des grenzüberschreitenden Tourismus eingesetzt. In Nordrhein-Westfalen seien die Grenzen zu Belgien und den Niederlanden zu keinem Zeitpunkt geschlossen gewesen, betonte der Ministerpräsident. Der Austausch mit den Nachbarländern sei eng. Es gehe auch darum, den Volkswirtschaften wieder auf die Beine zu helfen. Ferner sagte Laschet:
Dazu gehört mittelfristig auch, den grenzüberschreitenden Tourismus wieder zu ermöglichen. Das geht nur ohne Quarantäne-Vorschriften.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht kippte diese Woche die grundsätzliche Quarantänepflicht
Derzeit gilt in vielen Bundesländern, dass sich jeder, der aus einem europäischen Nachbarland nach Deutschland einreist, in eine 14-tägige Quarantäne begeben muss. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Bundesländern empfohlen, die bislang geltenden Quarantäneregeln zu lockern und nur noch auf Menschen anzuwenden, die sich zuvor in Drittstaaten aufgehalten haben, so zum Beispiel nicht mehr für Deutsche, die aus Frankreich einreisen oder aus den Niederlanden. Die Entscheidung über die Quarantäneregeln liegt alleine bei den Ländern.
Am Dienstag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht nach einem Eilantrag eines Ferienhausbesitzers die grundsätzliche Quarantänepflicht gekippt und damit die Diskussion angeheizt. Aus dem Ausland Einreisende könnten nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige eingestuft werden, hatte der Senat im NRW-Nachbarbundesland entschieden.
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(dpa/rt)