FDP und Teile von CDU/CSU klagen in Karlsruhe gegen Berliner Mietendeckel

Der Berliner Mietendeckel ist für die Befürworter ein wichtiges Instrument gegen Mietwucher. Die Gegner sehen darin einen Griff in die sozialistische Mottenkiste, der auch noch verfassungswidrig ist. Diese Frage soll nun das höchste deutsche Gericht klären.

Der bundesweit einmalige Berliner Mietendeckel landet vor dem Bundesverfassungsgericht. Von Union und FDP reichten 284 Bundestagsabgeordnete am Mittwoch eine Normenkontrollklage beim Gericht in Karlsruhe ein, wie der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak mitteilte.  

Dem Mietendeckel steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben", erklärte Luczak. 

Das Land Berlin verletzte mit seinem Mietendeckel die Verfassung, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, am Mittwoch in Berlin. "Es hat seine Befugnisse eindeutig überschritten. Das Mietrecht ist Sache des Bundesgesetzgebers."

Abgeordnetenhaus in Berlin hatte Ende Januar mit der Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und Linken das Gesetz verabschiedet

Die abstrakte Normenkontrollklage wird von der gesamten FDP- und dem größten Teil der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgetragen, sodass die erforderliche Stimmenanzahl gegeben ist. Mit diesem Mittel kann ein Antragsteller unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.

Das Abgeordnetenhaus in Berlin hatte Ende Januar mit der Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und Linken das Gesetz verabschiedet. Es trat Mitte Februar in Kraft und soll dazu führen, den starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt zu bremsen. Demnach werden die Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 für die nächsten fünf Jahre eingefroren. Nur Neubauten seit 2014 und öffentlich geförderte Wohnungen sind davon ausgenommen. Bei stark überteuerten Mieten weit über den festgelegten Obergrenzen kann zudem eine Absenkung erzwungen werden.

Deutliche Kritik an der Klage kam von der Linken:

Union und FDP sollten sich schämen, gegen den Berliner Mietendeckel ins Feld zu ziehen", sagte die wohnungspolitische Sprecherin Caren Lay. "Wir brauchen keinen Schutzschirm für Mieten-Profiteure, sondern einen Schutzschirm für Mieterinnen und Mieter."

Der Berliner Mieterverein betonte, der Deckel sei gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie von besonderer Bedeutung.

Ihn jetzt mittels einen Normenkontrollklage zu beseitigen, wie es Abgeordnete der CDU/CSU und FDP, aber auch der AFD vorhaben, ist zynisch und das vollkommen falsche Signal", sagte Geschäftsführer Reiner Wild.

Der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Andreas Ibel, begrüßte es, dass Karlsruhe mit der Entscheidung über die Klage nun Rechtssicherheit schaffen könne. Es wäre gut, wenn dies noch in diesem Jahr geschehen würde.

FDP: Berliner Mietendeckel ziehe wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich

Der FDP-Politiker Buschmann erklärte: "Insbesondere weil der Berliner Mietendeckel wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich zieht, sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, ihn vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen." Viele Vermieter seien Privatpersonen, die durch eine Immobilie fürs Alter vorsorgen wollten. Ihre bisherige Kalkulation werde nun gefährdet. "Diese rechtswidrige Zumutung wollen wir beseitigen."

Der FDP-Verfahrensbevollmächtigte Prof. Heinrich Amadeus Wolff nannte es einen ziemlich "einmaligen Vorgang, dass in so deutlicher Weise der Landesgesetzgeber glaubt, eine politisch bessere Lösung zu wissen als sie der eigentlich zuständige Bundesgesetzgeber gefunden hat". Es sei festzustellen, "dass der Landesgesetzgeber frontal gegen einen zuständigen Bundesgesetzgeber vorgeht".

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(rt/reuters/dpa)