Der Generalbundesanwalt hat einem Medienbericht zufolge einen internationalen Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher des Cyberangriffs auf den Deutschen Bundestag im Mai 2015 erwirkt. Dem Russen werden "geheimdienstliche Agententätigkeit" und "Ausspähen von Daten" vorgeworfen, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Demnach wurde ein zweiter russischer Hacker identifiziert, gegen den aber noch kein Haftbefehl erlassen wurde. Die Generalbundesanwaltschaft lehnte eine Stellungnahme ab.
Es handle sich um den Soldaten Dmitrij Sergejewitsch Badin, der angeblich einer Einheit des russischen Militärgeheimdienstes GRU angehört. Das FBI sucht ihn bereits wegen zwei anderer Hackerangriffe in den USA. Der eine Fall steht in Zusammenhang mit der angeblichen Manipulation der US-Präsidentschaftswahl von 2016 zugunsten Donald Trumps. Im zweiten Fall handelt es sich um Cyberangriffe auf die US-amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) sowie die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).
Am 30. April 2015 hatten Bundestagsabgeordnete E-Mails mit Trojanern erhalten, wodurch sich die Hacker Zutritt zum IT-System des Bundestages verschaffen konnten, das zeitweise komplett heruntergefahren werden musste. Erst am 20. Mai konnte die Attacke durch Maßnahmen der Sicherheitsbehörden beendet werden. Die Täter sollen 16 Gigabyte an Daten erbeutet haben, darunter Tausende E-Mails von Parlamentsabgeordneten.
Die Bundesanwaltschaft ist laut der Süddeutschen Zeitung überzeugt, Badin eine persönliche Beteiligung an der Cyberattacke nachweisen zu können. Demnach soll er am 7. Mai 2015 eine Schadsoftware namens "VSC.exe" zunächst erstellt und dann eingesetzt und gesteuert haben. Mittels der Software sollen Zugangsdaten abgegriffen worden sein. Der Haftbefehl gegen Badin kam gerade noch rechtzeitig, da der Angriff schon in einigen Wochen verjährt gewesen wäre.
Nach Bekanntwerden der virtuellen Attacke auf den Bundestag kam die Debatte auf, ob derartige Cyberangriffe den NATO-Bündnisfall auslösen könnten.
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(rt/reuters)