Die katalanische Aktionsgruppe Mugrons Lliures behauptete am Beispiel einer Frau, solche Forderungen würden "gegen das Gesetz" verstoßen, wonach sich Kleidungsstandards in Badeeinrichtungen nicht geschlechtsbezogen unterscheiden dürfen, teilt die Daily Mail mit.
Die betroffene Besucherin sei demnach aufgefordert worden, ihre nackte Brust beim Aufenthalt in einem Schwimmbad zu verdecken und beide Teile ihres Bikinis zu tragen. Mugrons Lliures reichte Klage bei der Antidiskriminierungsstelle (OND) Barcelonas ein.
Die Behörden der katalanischen Hauptstadt gingen der Forderung nach und stimmten zu, dass die Richtlinien des betroffenen Badeortes für Frauen diskriminierend seien. Daraufhin ließ der Stadtrat allen Sportzentren Barcelonas eine Mahnung der OND zukommen. Darin hieß es, dass keine Schwimmbadbesucherin daran gehindert werden dürfe, busenfrei zu schwimmen, falls dies ihr Wunsch sein sollte. Anderenfalls hätten die Einrichtungen mit Geldstrafen zu rechnen.
Zudem betonte die stellvertretende Bürgermeisterin von Barcelona Janet Sanz, den Frauen sei dieses Recht auch zuvor zu keiner Zeit entzogen worden, und nannte den Mahnbrief eine notwendige Erinnerung daran, dass dieses auch zu achten sei.
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